Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
Übertragung oder Vermietung von Nutzungsrechten
Ein Betreiber, der Nutzungsrechte übertragen oder vermieten will kann einen Antrag dazu beim BIPT stellen.
Diese Abteilung enthält die BIPT-Beschlüsse über die Anträge auf Übertragung oder Vermietung von Nutzungsrechten, sowie die Informationen über den Verkauf, die Vermietung oder die Beendigung des vorübergehenden Übertragungs- oder Vermietungsvertrages.
19-08-2016