Das ist möglich.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Bedingungen für die Gewährung des sozialen Internetangebots erfüllen:

  1. überprüfen Sie, ob die Merkmale des sozialen Internetangebots Ihres Festnetz-Internetanbieters (oder eines anderen Anbieters) Ihren Bedürfnissen entsprechen;
  2. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Antrag bei dem Anbieter des sozialen Internetangebots Ihrer Wahl einreichen;
  3. Dieser leitet Ihren Antrag an den FÖD Wirtschaft weiter, der die Bedingungen für die Gewährung überprüft.

Achtung: Sobald Sie Ihr Abonnement, für das die Sozialermäßigung gilt („ehemaliger“ Sozialtarif), kündigen, verlieren Sie diese Ermäßigung endgültig. Nach dem 01.03.2024 können nur noch Anträge für das soziale Internetangebot eingereicht werden.

Nach oben