Dieser Beschluss betrifft die Überarbeitung der Standardangebote BRUO, BROBA und WBA VDSL2. Dieser war Gegenstand eines Addendums am 10. November 2015 und einer Überarbeitung am 19. November 2015. 

Am 6. Oktober 2016 zog das BIPT dieser Beschluss zurück, nachdem das Brüsseler Berufungsgericht die Entscheidung der KRK vom 18. Dezember 2014 über die Berichtigung der Analyse der Breitbandmärkte vom 1. Juli 2011 aufgehoben hatte.

Dieser Beschluss über die Überarbeitung der Standardangebote, war selbst Gegenstand einer Berufung von Belgacom, die am 2. November 2016 ihre Nichtigerklärung erhielt.

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