In diesem Beschluss werden die Anträge verschiedener alternativer Betreiber auf Einführung der „Service Fee“ geprüft, ein Entgelt, das die Mobilfunkbetreiber ab dem 1. Oktober 2009 erhalten sollten. Insbesondere soll geprüft werden, ob vorläufige Maßnahmen erforderlich sind, um diese Einführung zu verschieben.

Gegen diesen Beschluss legte Belgacom ein Rechtsbehelf ein, wonach sie ihre Klage zurückzog.

 

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