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Die belgischen Mobilfunknetzbetreiber
Orange, Proximus und Telenet/BASE haben bestätigt, dass ihre 2G-Netze im Laufe von 2028 und 2029 abgeschaltet werden. Falls Sie spezifische Fragen haben, können Sie ▶ sich an Ihren Mobilfunkbetreiber wenden, ▶ oder das BIPT über die E-Mailadresse 2Gstop@bipt.be kontaktieren |
Die Abschaltung hat erstens Folgen für NutzerInnen mit älteren Mobiltelefonen und für Geräte oder Anwendungen, die noch ausschließlich das 2G-Netz nutzen.
Das BIPT empfiehlt jetzt schon eine alternative Lösung zu suchen, damit später keine Probleme entstehen.
Viele NutzerInnen verfügen schon über eine neuere Smartphone mit 4G/5G, aber manche Geräte benutzen in einigen Situationen 2G. Dies kann Auswirkungen auf die Erreichbarkeit und Sicherheit haben. Deswegen ist es wichtig diesem rechtzeitig Aufmerksamkeit zu widmen. Die Netzbetreiber werden im Vorfeld der tatsächlichen Abschaltung das Publikum hierüber informieren. Behalten Sie deswegen diese Webseite und auch die Websites der Betreiber im Auge. An diese Websites werden mehr konkrete Informationen und Empfehlungen über zum Beispiel die Art Smartphones, die am besten ersetzt werden, zugefügt
Warum wird 2G abgeschaltet?
Mobilfunknetze entwickeln sich ständig. 2025 wurden die 3G-Netze abgeschaltet. Jetzt nähert sich auch das Ende des 2G-Netzes.
2G besteht schon über dreißig Jahre und wurde ursprünglich für Sprachanrufe und SMS-Nachrichten entwickelt. Heute werden Mobilfunkanrufe und Datenverkehr hauptsächlich über die moderneren 4G- und 5G-Netze geführt.
Indem 2G abgeschaltet wird, können Betreiber
- mehr Kapazitäten für 4G und 5G freimachen
- schnellere und zuverlässigere Mobilfunkdienste anbieten
- ihre Netze energiesparender verwalten
- veraltete Technologien durch besser gesicherte Netze ersetzen.
Auch in anderen europäischen Ländern wird 2G allmählich abgeschaltet.
Wann wird 2G abgeschaltet?
Die belgischen Netzbetreiber planen den Anfang der Abschaltung ihrer 2G-Netze zwischen 2028 und 2029 ein. Die genauen Daten werden später bekannt gegeben.
Jeder Betreiber bestimmt die genaue Planung selbst und informiert seine Kunden rechtzeitig.
Welche Geräte können getroffen werden?
Durch die Vielfalt an Geräte ist es nicht möglich, eine vollständige Liste von allen betreffenden Geräten zu geben.
Es is wichtig zu wissen, dass auch manche 4G- und 5G-Geräte Auswirkungen der 2G-Abschaltung erfahren können, falls sie keine Sprach- oder Notanrufe im 4G-Netz (VoLTE) unterstützen. Die Netzbetreiber werden im Vorfeld der tatsächlichen Abschaltung das Publikum hierüber informieren.
Neben klassischen Mobiltelefone können auch die nachstehenden Geräte getroffen werden, falls sie nicht mit 4G oder 5G kompatibel sind
- alte und neue Mobiltelefone die ausschließlich 2G unterstützen
- Personenalarme
- Alarmsysteme
- Aufzüge mit Notrufsystem
- Terminals für die Kartenzahlungen
- bestimmte medizinische Hilfsmittel wie für Fernüberwachung
- Maschine-Maschine-Anwendungen (M2M)
- andere Internet-der-Dinge-Anwendungen
- bestimmte Fahrzeuge mit einem eCall-Notrufsystem
- usw.
Nach der 2G-Abschaltung können diese Geräte potenziell nicht mehr anrufen, SMS-Nachrichten schicken oder über das Mobilfunknetz verbinden.
Welche Geräte können getroffen werden?
1 Kontrollieren Sie Ihr Mobiltelefon
Nutzen Sie ein Gerät, das nur im 2G-Netz arbeitet? Dann werden Sie nach der 2G-Abschaltung nicht mehr über das Mobilfunknetz anrufen oder SMS-Nachrichten schicken können.
Haben Sie ein 4G-/5G-Smartphone? Behalten Sie die Website Ihres Betreibers im Auge, die im Vorfeld der Abschaltung verdeutlichen wird, wie Sie kontrollieren können, ob Ihr Gerät Sprach- und Notanrufe über 4G oder 5G unterstützt. Nicht nur ältere Geräte, sondern auch bestimmte neuere Modelle können Probleme erfahren, wenn sie für Sprach- oder Notanrufe noch vom 2G-Netz abhängig sind. Nach der 2G-Abschaltung wird dies nicht mehr möglich sein.
Sorgen Sie dafür, dass Voice over LTE (VoLTE), d. h. anrufen über das 4G-Netz, in den Einstellungen Ihres Geräts eingeschaltet ist. Die Netzbetreiber werden auch überprüfen, ob Ihre SIM-Karte für moderne Mobilfunkdienste geeignet ist und falls notwendig hierüber berichten.
2. Bitten Sie nötigenfalls um Hilfe
Sie zweifeln, ob Ihr Gerät geeignet ist? Die Netzbetreiber werden das Publikum im Vorfeld der tatsächlichen Abschaltung hierüber informieren. Sie können auch Verwandte, Freunde oder Bekannten, die sich technisch auskennen, um Hilfe bitten. Kennen Sie selbst eine Person, die sich in der Technologie nicht so gut auskennt? Helfen Sie dieser Person bei der notwendigen Kontrolle.
3. Überlegen Sie sich rechtzeitig ein neues Gerät
Muss Ihr Gerät ersetzt werden? Dann soll dies nicht unbedingt ein teures Gerät sein. Beim Ankauf müssen Sie jedoch nachfragen, ob das Gerät 4G- und/oder 5G-Anrufe unterstützt und, dass Notanrufe nach der Abschaltung der 2G-Netze weiterhin möglich sind.
4. Kontrollieren Sie auch andere Geräte, die möglich 2G benutzen
Nicht nur Mobiltelefone können von 2G-Netzen abhängig sein. Auch andere Geräte benutzen heute manchmal noch dieses Netz, z. B. Personenalarme, Alarmanlagen, Personenaufzüge, intelligente Messsysteme, Maschine-Maschine-Anwendungen (M2M) und andere Internet-der-Dinge-Anwendungen.
Kontaktieren Sie den Lieferanten oder Installateur, um zu überprüfen, ob diese Geräte angepasst oder ersetzt werden müssen.
5. Seien Sie vorsichtig mit dem Notrufsystem (eCall) in Fahrzeugen
Fahrzeuge können über ein eCall-Notrufsystem im 2G-Netz verfügen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hersteller oder Ihrer Autowerkstatt nach dem etwaigen Einfluss der 2G-Abschaltung auf Ihr Fahrzeug.
6. Bleiben Sie auf dem Laufenden
Verfolgen Sie die Mitteilungen Ihres Mobilfunk(netz)betreibers, damit Sie weiterhin über die Planung und die Auswirkungen der 2G-Abschaltung informiert sind. Er wird seine Endkunden über den genauen Zeitpunkt der Abschaltung des 2G-Netzes und wie die NutzerInnen sich hierauf vorbereiten müssen, informieren. Das BIPT ruft Endverbraucher deswegen auf, Berichten und allgemeinen Mitteilungen Ihres Betreibers Aufmerksamkeit zu widmen, bitte ignorieren Sie diese nicht!
Sie haben keinen Vertrag mit den Mobilfunknetzbetreibern Orange, Proximus und Telenet/BASE, aber mit einem sogenannten „MVNO“ (Mobile Virtual Network Operator), der kein eigenes Netz betreibt? Behalten Sie dann auch die informativen Seiten der betreffenden Netzbetreiber im Auge. Auf dieser Webseite finden Sie die Liste der Mobilfunkbetreiber mit dem von ihnen benutzten Netzwerk.
Zuletzt aktualisiert am 13.08.2026
