Spoofing, d.h. die Fälschung von Rufnummern, ist ein großes Problem mit negativen Auswirkungen für die belgischen Bürger und Unternehmen. Es erleichtert Phishing und andere Betrugsarten.

Die Maßnahme, die im zur Konsultation vorgelegten Beschlussentwurf vorgeschlagen wird, ergänzt die Maßnahmen, die schon in den Königlichen Erlass vom 12. Mai 2024 zur Bekämpfung internationaler Anrufe mit gefälschten belgischen Rufnummern aufgenommen wurden.

Dieser KE zielt darauf ab, das Spoofing bei Anrufen aus dem Ausland auf eine Nummer in Belgien, zu unterbinden. Mittels des Beschlussentwurfs wird zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, dass Organisationen ihre Nummern, die nicht für abgehende Gespräche benutzt werden, z. B. von Beratungsstellen, und Spoofing-empfindlich sind, auf eine Sperrliste setzen können. Alle eingehenden nationalen Anrufe mit einer Rufnummernanzeige (CLI), die den auf einer solchen Liste angegebenen Rufnummern entspricht, sind von den Betreibern zu sperren.

Wie können Sie auf dieses Dokument reagieren? 

  • Bis zum 7. März 2025
  • Nur per E-mail an consultation.sg@bipt.be
  • Mit dem Verweis „Consult-2025-A1“ 
  • Kontaktperson: Jan Vannieuwenhuyse, Erster Ingenieur-Berater (+32 2 226 88 11) 
  • Bitte fügen Sie dieses Formular als erstes Blatt Ihrer Antwort bei. 
  • Ihre Kommentare sollten sich auf die Paragrafen und/oder Teile beziehen, mit denen Sie sich befassen, und deutlich angeben, was vertraulich ist.

Alle Beteiligten, insbesondere Unternehmen und Behörden, die daran interessiert sind, Rufnummern auf eine solche Liste (“DNOL” oder Do-Not-Originate-Liste genannt) zu setzen, werden eingeladen, dies mitzuteilen und auf diese öffentliche Konsultation zu reagieren. Die Reaktionen auf diese öffentliche Konsultation sollten spätestens bis zum 7. März 2025 eingereicht werden, wie auf dem Deckblatt des beigefügten Entwurfes beschrieben. 

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