Als selbstständiges Institut muss das BIPT selbstverständlich über seine Aktivitäten Bericht erstatten.
- Zunächst erstellt der Rat des BIPT alle drei Jahre einen strategischen Plan, dessen endgültige Fassung der Abgeordnetenkammer vorgelegt wird. Auf dieser Grundlage erstellt der Rat dann einen jährlichen Betriebsplan; schließlich wird der Regierung ein Jahresbericht über die durchgeführten Aktivitäten und die Entwicklung der Post- und Telekommunikationsmärkte vorgelegt.
- Die Haushalts- und Finanzminister üben ebenfalls eine Kontrolle über den durch das BIPT aufgestellten Haushaltsentwurf aus; das BIPT ist seit seiner Gründung völlig durch Einnahmen finanziert worden, die hauptsächlich aus den regulierten Sektoren herkommen, ohne jede staatliche Dotation.
- Die Beschlüsse des BIPT können vor dem Märktegerichtshof (in Brüssel) angefochten werden. Das Märktegerichtshof kann die Beschlüsse des BIPT aussetzen, sowie deren Nichtigerklärung mit Rückwirkung aussprechen. An und für sich hat die Anfechtung eines Beschlusses keine aussetzende Wirkung.
Jahresberichte
Die Grundzüge des letzten Jahresberichts werden auf einer spezifischen Website (FR/NL/EN) vorgestellt.
Berichte
Strategische Pläne und Betriebspläne
Der Rat des BIPT erstellt alle drei Jahre einen strategischen Plan, dessen endgültige Fassung der Abgeordnetenkammer vorgelegt wird.
Die Umsetzung der strategischen Pläne wird dann in jährlichen Betriebsplänen beschrieben.
Betriebspläne
Der strategische Plan bildet die Grundlage für den Arbeitsplan.
Im jährlichen Arbeitsplan werden die strategischen Ziele aus dem strategischen Plan mit Hilfe von Blättern, die dem strategischen Ziel für jede strategische Achse Substanz verleihen, in operative Ziele umgesetzt.
Unter Verwendung von KPIs enthält jedes Blatt verschiedene Ergebnisse und Fristen, die im Rahmen dieses operativen Ziels festgelegt werden.