Was sind zugelassene Forscher?
Eines der Ziele des Digital Services Act (DSA) besteht darin, die Risiken von Online-Diensten für die Gesellschaft besser zu verstehen und zu identifizieren. Forscher, die dazu beitragen möchten, können sich über das BIPT als „zugelassene Forscher“ bewerben. Dadurch können sie für ein bestimmtes Forschungsprojekt Zugang zu nicht öffentlichen Daten von sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) und sehr großen Suchmaschinen (VLOSEs) bekommen.
Diese Plattformen werden von der Europäischen Kommission speziell identifiziert und Sie finden sie in dieser Liste.
Bei Genehmigung des Antrags muss die betreffende Plattform den Forschern Zugang zu den für ihre Forschung erforderlichen und verhältnismäßigen Daten gewähren. Diese Forschung sollte sich auf folgende Bereiche konzentrieren:
- die Aufdeckung, Identifizierung oder das Verständnis systemischer Risiken in Zusammenhang mit der Gestaltung, Funktionsweise oder Nutzung der VLOP- oder VLOSE-Dienste und -Systeme, oder;
- die Bewertung der von der VLOP oder VLOSE getroffenen Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken.
Der Antrag muss über das Data Access Portal an einen Koordinator für digitale Dienste (DSC) gesendet werden. Forscher, die mit einer belgischen Forschungseinrichtung verbunden sind, können ihren Antrag auf zwei Arten stellen:
- Option 1: entweder direkt beim DSC des Landes, in dem sich die VLOP oder VLOSE befindet
- Option 2: entweder zuerst beim BIPT, wonach das BIPT oder eine andere zuständige belgische Behörde (VRM, CSA oder Medienrat) eine erste Bewertung durchführt Der Antrag wird danach an den DSC des Landes, in dem sich die VLOP oder VLOSE befindet, weitergeleitet.
Derzeit gibt es in Belgien keine VLOPs oder VLOSEs. Daher kann das BIPT nur Anträge von Forschern, die mit belgischen Forschungseinrichtungen verbunden sind, erhalten. Die endgültige Entscheidung über den Antrag liegt beim DSC des Mitgliedstaats, in dem die VLOP oder VLOSE niedergelassen ist. Oft ist dies der irische DSC, da viele Plattformen ihren Sitz in Irland haben.
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche systemischen Risiken bestehen, welche Bedingungen die Forschung erfüllen muss und wie das Verfahren für den Zugang zu den Daten läuft.
Für welche Art von Forschung können Sie als Forscher Zugang zu Daten beantragen?
Der Zugang zu den Daten der VLOP oder VLOSE kann nur dann auferlegt werden, wenn die Forschung:
- hilft, die mit der Plattform zusammenhangenden so genannten systemischen Risiken auf zu decken, zu identifizieren oder zu verstehen, oder
- beiträgt zur Bewertung der Angemessenheit, Effizienz und Auswirkungen der von der Plattform ergriffenen Maßnahmen zur Minderung der Risiken.
Was sind systemische Risiken? Das sind Risiken für die europäische Gesellschaft, die mit der Gestaltung, Funktionsweise oder der Nutzung der VLOP oder VLOSE zusammenhangen. Zu den systemischen Risiken gehören gemäß Artikel 34 des DSA unter anderem:
- die Verbreitung rechtswidriger Inhalte über die Dienste der VLOP oder VLOSE
- negative Auswirkungen auf die Ausübung der in der Charta der Grundrechte der EU verankerten Grundrechte wie:
- die Menschenwürde
- die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten
- Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und die Pluralität der Medien
- Nichtdiskriminierung
- die Rechte des Kindes
- ein hohes Verbraucherschutzniveau
- nachteilige Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte und auf Wahlprozesse und die öffentliche Sicherheit
- nachteilige Auswirkungen in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt, den Schutz der öffentlichen Gesundheit und von Minderjährigen
- schwerwiegende nachteilige Folgen für das körperliche und geistige Wohlbefinden einer Person
Dies sind nachteilige Auswirkungen, die tatsächlich auftreten oder absehbar sind.
Um diese Risiken zu mindern, verpflichtet das DSA die Plattformen, Maßnahmen zu ergreifen. Artikel 35 DSA enthält Beispiele von Maßnahmen zur Risikominderung, wie die Anpassung der Online-Schnittstelle der Plattform, der Algorithmen usw.
Zu welchen Daten können zugelassene Forscher Zugang beantragen?
Zugelassene Forscher können bei einer VLOP oder VLOSE Zugang zu nicht öffentlich zugänglichen Daten beantragen. Sie müssen in ihrem Antrag die Art der für die Forschung benötigten Daten angeben.
Das DSA enthält keine Liste der Daten, zu denen Forscher genau Zugang beantragen können, aber Erwägung 13 der delegierte Verordnung der Europäischen Kommission enthält eine Reihe von Beispielen, wie z. B.:
- Nutzerdaten wie Profilinformationen und Beziehungsnetzwerke
- Interaktionsdaten wie Reaktionen oder Kommentare
- Informationen zu Inhaltsempfehlungen und Personalisierung von Inhalten
- …
VLOPs und VLOSEs werden ermutigt, auf ihrer Website einen Katalog verfügbarer Daten zu veröffentlichen, einschließlich zum Beispiel Daten, die für systemische Risiken relevant sind.
⚠️Bitte beschreiben Sie die angeforderten Daten so genau wie möglich, einschließlich Format, Umfang und, soweit möglich, der spezifischen Merkmale, relevanter Metadaten und Datendokumentation.
Wenn öffentliche Daten der VLOP/VLOSE für die Forschung ausreichen, ist ein Antrag, ein zugelassener Forscher zu werden, nicht notwendig. In diesem Fall können Sie direkt bei der betreffenden VLOP oder VLOSE einen Antrag einreichen (siehe Zugang zu öffentlichen Daten).
Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, um zugelassener Forscher zu werden?
Ein Zulassungsantrag muss begründet sein und mindestens Folgendes nachweisen:
- dass jeder Forscher, der eine Zulassung beantragt, Mitglied einer Universität oder Forschungseinrichtung im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/790 ist;
- dass jeder Forscher, der um Zulassung bittet, unabhängig von kommerziellen Interessen ist;
- woher die Forschungsmittel stammen;
- dass die Forscher in der Lage sind, personenbezogene Daten zu schützen und bei jeder Anfrage spezifische Anforderungen an Datensicherheit und Vertraulichkeit zu erfüllen. Beschreiben Sie die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zu diesem Zweck ergriffen wurden;
- dass der Zugang zu den Daten und den festgelegten Fristen für den Forschungszweck erforderlich und verhältnismäßig sind, und die Forschungsergebnisse zur Prüfung von systemischen Risiken oder Risikominderungsmaßnahmen beitragen;
- dass die Forschungstätigkeiten, die angeforderten Daten und die erwarteten Forschungsergebnisse ausschließlich dazu dienen, ein oder mehrere systemischen Risiken zu ermitteln, zu identifizieren und/oder zu verstehen, oder dass sie sich auf die Effizienz und die Auswirkungen der Risikominderungsmaßnahmen beziehen;
- dass alle Forscher, welche die Zulassung beantragen, zusagen, die Ergebnisse der Forschung nach deren Abschluss innerhalb eines angemessenen Zeitraums kostenlos öffentlich zugänglich zu machen.
Diese Bedingungen sind in Artikel 40 Absätze 4 und 8 des DSA festgelegt. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission einen delegierten Verordnung zur Festlegung der technischen Bedingungen und zur Harmonisierung des Verfahrens für die Erteilung des begründeten Antrags auf Zugang zu den Daten erlassen.
⚠️Seien Sie in Ihrem Antrag so genau wie möglich. Beschreiben Sie klar, welche Daten Sie benötigen, welches Format, den Umfang der Daten und, wenn möglich, die spezifischen Merkmale, die relevanten Metadaten und die Datendokumentation. Bitte besorgen Sie, soweit möglich, auch offizielle Dokumente und/oder unterzeichnete Erklärungen als Nachweis für die Einhaltung der oben genannten Bedingungen.
Wie reichen Sie einen Antrag, um zugelassener Forscher zu werden, ein?
Forscher reichen ihren Antrag über das DSA Data Access Portal ein. Dieses Portal begleitet Sie Schritt für Schritt beim Einreichen Ihres Antrags.
Vorbereitung des Antrags
- Wählen Sie einen leitenden Forscher aus: Diese Person reicht den Antrag in eigenem Namen, im Namen einer Einrichtung oder im Namen einer Gruppe von Forschern ein.
- Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente und Unterlagen: Das Portal verlangt unter anderem: eine Bestätigung der Zugehörigkeit zu einer Forschungseinrichtung, Erklärung der Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen, Zusage zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse …
⚠️ Hinweis: Ab dem 29. Oktober 2025 kann über das Portal ein Antrag eingereicht werden, da der delegierte Rechtsakt des delegierte Verordnung der Europäischen Kommission dann in Kraft tritt
Inzwischen können Forscher bereits über das Portal einen Testantrag einreichen.
Auswahl von DSC
Als Hauptforschender, der mit einer belgischen Forschungseinrichtung verbunden ist, erhalten Sie im Data Access Portal zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag ein zu reichen:
- Option 1: direkt beim DSC, in dem Land wo sich die VLOP/VLOSE befindet (z. B. bei Coimisiún na Meán, dem irischen DSC)
- Option 2: entweder zuerst beim BIPT In diesem Fall gilt Folgendes:
- Das BIPT oder eine andere zuständige belgische Behörde (der VRM, der CSA oder der Medienrat) führt eine Erstbewertung durch;
- Der Antrag wird dann an den DSC des Sites der VLOP/VLOSE weitergeleitet, der die endgültige Entscheidung trifft.
Derzeit gibt es keine VLOP oder VLOSE mit Sitz in Belgien. Daher kann das BIPT nur Anträge von Forschern erhalten, die einer belgischen Forschungseinrichtung angehören.
Sprache des Antrags
Anträge und zugehörige Dokumente können vom BIPT auf Niederländisch, Französisch, Deutsch oder Englisch bearbeitet werden. Da der Antrag immer an den ausländischen DSC des Landes, in dem sich die VLOP oder VLOSE befindet, weitergeleitet wird, empfehlen wir, den Antrag auf Englisch zu übertragen (es sei denn, die betreffende VLOP oder VLOSE befindet sich in einem Land, in dem Französisch, Niederländisch oder Deutsch eine offizielle Sprache ist).
Im DSA Data Access Portal finden Sie weitere Informationen zum Einreichen eines Antrags, z. B. ein Antragmodell, Tipps und häufig gestellte Fragen.
Wie wird Ihr Antrag und danach den Zugangsantrag geprüft?
Wie oben erwähnt, hängt der eigentliche Verlauf Ihres Antrags davon ab, welchen DSC Sie in Ihrem Antrag auswählen.
Option 1: direkte Behandlung durch den DSC der VLOP/VLOSE
Wenn Sie Ihren Antrag bei dem DSC des Sitzes der VLOP/VLOSE richten möchten, verarbeitet dieser DSC Ihren Antrag. Dies kann grundsätzlich ohne das Eingreifen der belgischen DSA-Behörden erfolgen.
Die Bearbeitung des Antrags nimmt grundsätzlich höchstens 80 Arbeitstage in Anspruch.
Option 2: erste Bewertung durch eine zuständige belgische Behörde, dann endgültige Entscheidung durch den DSC der VLOP/VLOSE
Wenn Sie Ihren Antrag beim BIPT als belgischer DSC einreichen, wird zunächst entschieden, welche belgische(n) DSA-Behörde(n) gemäß den belgischen Regeln für die Kompetenzverteilung zuständig ist (sind): das BIPT, der VRM, der CSA oder der Medienrat.
In jedem Fall führt die zuständige belgische Behörde nur eine erste Bewertung Ihres Antrags durch.
Der Antrag wird dann zusammen mit der ersten Bewertung an den DSC des Landes, in dem sich die VLOP oder VLOSE befindet, weitergeleitet, der schließlich die endgültige Entscheidung trifft. Auch hier nimmt die Behandlung grundsätzlich höchstens 80 Arbeitstage ab der ersten Einreichung in Anspruch.
Der Zugangsantrag
Wenn Ihre Bewerbung ausreichend motiviert ist und Sie alle Bedingungen erfüllen, weist der DSC des Landes, wo die VLOP oder VLOSE den Sitz hat, den Status „zugelassener Forscher“ zu.
In diesem Fall reicht dieser DSC dann einen begründeten Antrag auf Zugang zu den nicht öffentlichen Daten bei der VLOP oder VLOSE ein. In diesem Antrag bestimmt der DSC auch die Modalitäten, nach denen ein solcher Zugang gewährt werden kann.
Die VLOP oder VLOSE kann um eine Änderung dieses Antrags bitten, wenn
- sie selbst keinen Zugang zu den angeforderten Daten hat, oder
- die Gewährung des Zugangs zu erheblichen Sicherheitslücken, beispielsweise im Bereich der Sicherheit oder Geschäftsgeheimnisse führt.
Der DSC des Landes, in dem sich die VLOP oder VLOSE befindet, entscheidet, ob er diesen Änderungsantrag akzeptiert.
Beispiel eines Antrags auf Datenzugang
Angenommen, Sie möchten eine Social-Media-Plattform untersuchen und daher um Zugang zu bestimmten nicht öffentlichen Daten bitten. Wie machen Sie das?
- Prüfen Sie die Liste der VLOPs/VLOSEs: Überprüfen Sie diese Liste, um festzustellen, ob die Plattform von der Europäischen Kommission als sehr große Online-Plattform (VLOP) oder als sehr große Online-Suchmaschine (VLOSE) bezeichnet wurde. Nur bei diesen Plattformen kann einen Zugang zu nicht öffentlichen Daten eingereicht werden.
- Identifizieren Sie das Land, in dem die Plattform den Sitz hat: In derselben Liste sehen Sie, wo die Plattform den Sitz hat. So können Sie Ihren Antrag direkt beim DSC dieses Landes einreichen. Hat Ihre Forschungseinrichtung ihren Sitz in Belgien? Dann können Sie auch dafür wählen, den Antrag zuerst beim BIPT zur ersten Prüfung durch eine zuständige belgische Behörde einzureichen.
- Bestimmen Sie, welche Informationen für Ihre Forschung erforderlich sind: Sind öffentliche Daten ausreichend? Falls nicht, erläutern Sie bitte, warum der Zugang zu nicht öffentlichen Daten erforderlich ist, welche Daten Sie genau benötigen und in welcher Form. Überprüfen Sie, ob Sie alle Bedingungen des Artikels 40 Absatz 8 des DSA erfüllen.
- Wählen Sie einen Hauptforschenden aus: Diese Person reicht den Antrag über das DSA Data Access Portal in eigenem Namen, im Namen einer Einrichtung oder einer Gruppe von Forschern ein.
- Senden Sie Ihre Anfrage über das Portal: Führen Sie die Schritte aus, und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
In Ihrem Antrag müssen Sie beispielsweise:
- das systemische Risiko oder die Risikominderungsmaßnahme beschreiben, wonach Sie forschen: Beschreiben Sie das Systemrisiko mit dem die Plattform verbunden sein kann. Wie helfen Ihre Forschungsergebnisse, dieses systemische Risiko oder die Effizienz einer Risikominderungsmaßnahme zu identifizieren?
- Beschreiben Sie die angeforderten Daten: Beschreiben Sie hinreichend genau, zu welchen Daten Sie Zugang haben möchten und in welcher Form (aggregierte Statistiken, anonymisierte Daten, pseudonymisierte Daten usw.). Demonstrieren Sie, dass die Erhebung dieser Daten notwendig und proportional zu Ihrer Forschung ist.
- Demonstrieren, dass Sie die anderen Bedingungen erfüllen: Dazu gehören Datenschutz, Transparenz über Finanzierung und wirtschaftliche Interessen sowie die kostenlose Veröffentlichung der Ergebnisse.
Wählen Sie die Option, bei der Ihre Anfrage zuerst an das BIPT gesendet werden muss? Dann werden wir oder eine andere zuständige belgische Behörde eine erste Bewertung Ihres Antrags vornehmen. Da sich die Plattform in einem anderen Land befindet, müssen wir Ihren Antrag an den DSC dieses Landes weiterleiten, der die endgültige Entscheidung trifft.
Wie erhalten Forscher tatsächlich Zugang zu den Daten?
Der tatsächliche Zugang zu den nicht öffentlichen Daten der VLOP oder VLOSE erfolgt nicht über das DSA Data Access Portal. Sobald ein Antrag eines Forschers genehmigt wurde, reicht der DSC des Landes, in dem sich die VLOP oder VLOSE befindet, einen Antrag auf Zugang bei der Plattform ein.
In diesem Antrag werden auch die Zugangsmodalitäten festgelegt, auch auf der Grundlage des Antrags des Forschers.
Erwägung 17 der delegierte Verordnung der Europäischen Kommission enthält einige Beispiele für Zugangsmodalitäten:
- Datenübertragung an die zugelassenen Forschenden über eine geeignete Schnittstelle und geeignete Datenspeicherung
- Zugang der zugelassenen Forschenden zu einer sicheren Verarbeitungsumgebung, die vom Datenlieferanten selbst oder von einem Dritten verwaltet wird, ohne dass eine Datenübertragung an die zugelassenen Forschenden selbst stattfindet
- Sonstige vom Datenanbieter festzulegende oder zu unterstützende Zugangsmodalitäten
- Sonstige technische, organisatorische oder rechtliche Modalitäten
VLOPs und VLOSEs sollten grundsätzlich Informationen über ihre vorgeschlagenen Zugangsmodalitäten veröffentlichen, damit die Forscher im Vorfeld die technischen, organisatorischen und rechtlichen Bedingungen kennen, unter denen der Zugang möglich ist.
⚠️Sollten die vorgeschlagenen Zugangsmodalitäten ein Problem für die Forschung darstellen, empfehlen wir den Forschern, dies in ihrem Antrag zu erwähnen. Schlagen Sie in diesem Fall unter Berücksichtigung der Sensibilität der angeforderten Datensätze auch eine Alternative in begründeter Weise vor.
Wie können Sie Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten beantragen?
Neben nicht öffentlichen Daten können Forscher und Einzelpersonen, die Mitglieder von Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind, auch Zugang zu Daten von VLOPs oder VLOSEs beantragen, die über ihre Online-Schnittstellen öffentlich zugänglich sind. Sie sollten diese Daten nur für Forschungszwecke verwenden, die dazu beitragen, systemische Risiken in der Europäischen Union auf zu decken, zu identifizieren und zu verstehen.
Die Bedingungen für diesen Zugang zu öffentlichen Daten sind:
- von kommerziellen Interessen unabhängig sein
- im Antrag angeben, woher die Finanzierung der Forschung stammt
- in der Lage sein, personenbezogene Daten zu schützen und spezifische Anforderungen an die Datensicherheit und Vertraulichkeit für jede Anfrage zu erfüllen. Der Antrag beschreibt die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck ergreifen
- der Zugang zu den Daten und die festgelegten Fristen sind notwendig und in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck der Forschung, und die Forschungsergebnisse werden zur Untersuchung systemischer Risiken beitragen
Wie reichen Sie einen solchen Antrag ein?
Der Zugang zu öffentlichen Daten muss direkt bei der VLOP oder VLOSE beantragt werden. Sie können dafür keinen Antrag beim BIPT einreichen. Informationen dazu finden Sie auf der Website der VLOP oder VLOSE selbst.
Sie können keine Informationen auf der VLOP- oder VLOSE-Website finden?
Bitte wenden Sie sich an das BIPT über dsa@bipt.be.
Kontaktinformationen
Wenn Sie Fragen zu folgenden Themen haben:
- dem Status eines zugelassenen Forschers
- Zugang zu den Daten von VLOPs oder VLOSEs
- oder dem DSA im Allgemeinen
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an das BIPT.