Am 29. Mai 2026 leitete die Europäische Kommission eine gezielte Konsultation zu dem Entwurf von Leitlinien zu vertrauenswürdigen Hinweisgebern nach dem Gesetz über digitale Dienste (im Folgenden „DSA“) ein.
Hintergrund
Das DSA sieht insbesondere die Möglichkeit vor, Organisationen mit speziellem Fachwissen bei der Identifizierung bestimmter Kategorien rechtswidriger Online-Inhalte als „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ zu benennen. Dies ermöglicht es ihnen, Plattformen dabei zu helfen, rechtswidrige Inhalte auf ihren Diensten leichter und schneller festzustellen, da Berichte, die sie innerhalb ihres anerkannten Fachgebiets einreichen, vorrangig bearbeitet werden müssen. Um Klarheit über die Funktionsweise dieses Mechanismus zu schaffen, insbesondere in Bezug auf Zulassungskriterien, Vorschriften zum Schutz der Integrität vertrauenswürdiger Hinweisgeber und technische und praktische Verpflichtungen, hat die Europäische Kommission einen Entwurf von Leitlinien ausgearbeitet. Diese sollen alle relevanten Parteien unterstützen, insbesondere antragstellende vertrauenswürdige Hinweisgeber, benannte vertrauenswürdige Hinweisgeber, Koordinatoren für digitale Dienste (DSCs) und Online-Plattformen.
Teilnahme an der Konsultation
Die Europäische Kommission lädt alle Interessenträger mit einschlägiger Erfahrung und Sachkenntnis ein, wie Anbieter von Online-Plattformen, (potenzielle) vertrauenswürdige Hinweisgeber, Forscher und Organisationen der Zivilgesellschaft, an dieser gezielten Konsultation teilzunehmen.
Die Konsultation läuft bis zum 10. Juli 2026.
Die Kommission kann nichtvertrauliche Antworten und einen zusammenfassenden Bericht über alle Antworten auf diese gezielte Konsultation veröffentlichen.
Nächste Schritte
Im Anschluss an die Konsultation und nach Analyse der eingegangenen Beiträge plant die Kommission, die Leitlinien im zweiten Halbjahr 2026 anzunehmen.