Die gemeinsame Nutzung von Antennen unterliegt in Belgien den Artikeln 25 bis zum 28 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation.
Die praktische Ausführung der gemeinsamen Nutzung von Antennenstandorten wird durch die GoE Radio Infrastructure Site Sharing (R.I.S.S.) verfolgt.
Die Betreiber setzen alles daran, sofern möglich, Antennen an schon bestehende Stützen zu befestigen. Betreiber, die Eigentümer einer Stütze sind, erlauben auf angemessene und nichtdiskriminierende Weise die gemeinsame Nutzung des Antennenstandorts.
Die betreffenden städtebaulichen Anträge werden wenn nötig an diese gemeinsame Nutzung angepasst und zusammen gestellt. Ausnahmen sind Arbeiten, die was Site-Sharing anbelangt, kein wesentliches Teil des Antennenstandorts betreffen:
- Ersatz einer Antenne durch eine gleichartige oder andere Antenne auf einer nicht für Site-Sharing in Betracht kommenden Struktur;
- Hinzufügung oder Ersatz einer gleichartigen oder anderen Richtfunkverbindung oder RRU's auf einer nicht für Site-Sharing in Betracht kommenden Struktur;
- Hinzufügung oder Ersatz einer gleichartigen oder anderen Richtfunkverbindung oder RRU's auf einem dem betreffenden Betreiber schon für Site-Sharing zugewiesenen Teil;
- Hinzufügung oder Änderung einer externen (im Freien) Sendestation (BTS, RRU, …) auf einem dem betreffenden Betreiber schon für Site-Sharing zugewiesenen Teil, wie auf der städtebaulichen Bescheinigung erwähnt ist;
- Hinzufügung oder Änderung einer Sicherheitsausstattung auf einem für Site-Sharing oder auf einem nicht für Site-Sharing in Betracht kommenden Antennenstandort;
- Hinzufügung oder Änderung von Transformatorenhäuschen auf einem für Site-Sharing oder auf einem nicht für Site-Sharing in Betracht kommenden Antennenstandort;
- Arbeiten auf Antennenstandorten die nur Straßenlaternen betreffen;
- Verlegung der bestehenden RAN-Ausrüstung, wobei der Standort ein Wasserturm ist, der einem Unternehmen gehört, das für die Verwaltung der Wasserversorgungsinfrastruktur zuständig ist, auf Wunsch dieses Unternehmens
Abteilung RF-Strahlung
Tel. + 32 2 226 88 44
E-Mail freqradhaz@bipt.be
Dokumente
- Konsultation über den Entwurf einer Mitteilung über die Rechte und Pflichten der „TowerCos“ bei der gemeinsamen Nutzung von Antennenstandorten
- Studie vom 15. September 2018 über die Wirkung der Brüsseler Strahlungsnormen auf den Ausbau der Mobilfunknetze
- Auf Antrag vom Kabinett des Ministers für Wirtschaft, vom Rat des BIPT am 21. Juni 2013 organisierte Konsultation über den Entwurf des Königlichen Erlasses bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Antennenstandorten
- Mitteilung vom 15. Februar 2013 über die Strahlungsnormen in der Region Brüssel-Hauptstadt