Ein Betreiber ist „eine Person oder ein Unternehmen, die bzw. das ein öffentliches elektronisches Kommunikationsnetz oder einen öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienst bereitstellt (Artikel 2, 11°, des Telekomgesetzes). 

Um als Betreiber auf dem belgischen Markt tätig zu werden, müssen Sie sich zunächst beim BIPT melden. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für Anbieter, die nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste anbieten. Hier erfahren Sie, wie Sie sich melden können und welche Kosten damit verbunden sind. 

Je nach der Art der Tätigkeit, die Sie einrichten möchten, sind weitere Kosten und Beiträge möglich. 

Im Bereich der Telekommunikation hat das BIPT viele Aufgaben zu erfüllen. Es versucht, den Wettbewerb durch die Regulierung bestimmter Märkte zu verstärken, indem sie Marktanalysebeschlüsse hinsichtlich des Breitbands, des Rundfunks und der Mobilfunk- oder Festnetztelefonie trifft. Alle Beschlüsse zur Marktregulierung hinsichtlich der Telekommunikation finden Sie hier

Wenn Sie bei Verhandlungen mit einem anderen Betreiber kein Übereinkommen erzielen sollten, kann das BIPT eingreifen. Weitere Informationen über die Rolle und Zuständigkeit des BIPT finden Sie hier

Das BIPT verteidigt auch die Interessen der Verbraucher und erhöht die Markttransparenz anhand einer Reihe von praktischen Instrumenten. Das BIPT befasst sich im Prinzip nicht mit individuellen Beschwerden von Endnutzern. Dafür ist der Ombudsdienst für Telekommunikation zuständig.

Das BIPT verfolgt aufmerksam die Entwicklungen auf dem Telekommunikationsmarkt und veröffentlicht einen Jahresbericht mit relevanten Statistiken, die für die Erstellung Ihres Geschäftsplans verwendet werden können. 

Wenn Sie Fragen zu bestimmten allgemeinen wirtschaftlichen Parametern oder zur Wirtschaftsgesetzgebung haben, wenden Sie sich bitte an den FÖD Wirtschaft, an den Sie sich auf diesem Wege wenden können, oder für weitere statistische Daten an das belgische Statistikamt

Diese Liste von Rechten & Pflichten gibt einen zusammenfassenden (nicht erschöpfenden) Überblick über eine Reihe rechtlicher Verpflichtungen, die Betreiber in Bezug auf Verbraucherschutz, Netzsicherheit, Notdienste, Universaldienste usw. erfüllen müssen. 

Möchten Sie Dienste über Glasfaser anbieten oder selbst Glasfaser ausbauen, besuchen Sie dann Glasfaserinfo, die Website des BIPT, auf der Sie viele nützliche Informationen (z. B. Ihre Rechte und Pflichten) über den Glasfaserausbau und das Glasfaserangebot in Belgien finden.

Wenn Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie uns jederzeit über info@bipt.be kontaktieren.

Wenn Sie auch in anderen (EU)-Ländern als Betreiber tätig werden möchten, wenden Sie sich am besten an die Regulierungsbehörde des jeweiligen Landes, um weitere Informationen zu erhalten. Hier finden Sie eine Liste dieser Behörden.

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