Funktechnische Störungen können das reibungslose Funktionieren von Funksendern und/oder Funkempfängern beeinträchtigen. Bei dem BIPT ist der Dienst NCS (Nationaldienst für die Überwachung des Frequenzspektrums) mit der Rolle der "Wellenpolizei" im weiteren Sinn beauftragt. 

Bei welchen funktechnischen Störungen kann ich mich an den NCS wenden? 

  • bei Störungen des Funkverkehrs von Unternehmen, Polizei, Rettungsdiensten, Amateurfunkern, CB-Funkern, ...;
  • bei Störungen auf die maritimen und Luftfunkverbindungen;
  • bei allen Arten von Störungen von Funkanlagen (Babyfone, Fernsteuerung, Fernbedienung für Garagentore,…);
  • für die Suche nach der Ursache von funktechnischen Störungen beim Radio- und Fernsehempfang, im allgemeinen auf Antrag der zuständigen Gemeinschaft. 

Was geschieht im Fall von Störungen des Telefonempfangs? 

Die Störungen von Telefonen müssen zunächst Ihrem Telefonanbieter gemeldet werden. Wenn es sich um eine externe Störung handelt, die durch einen zugelassenen Fernseh- oder Radiosender verursacht wird, kann ein Filter im Gerät installiert werden, um die Störungen zu beseitigen. 

Wie melde ich eine Störung? 

Die Störungen können telefonisch, per Post, per Fax oder per E-Mail gemeldet werden. 

BIPT
Boulevard du Roi Albert II 32/1
1000 Brüssel

E-mail (FR) und E-Mail (NL)

Tel.: +32 2 226 88 00
Fax: +32 2 226 88 02

Es ist auch möglich, das dafür vorgesehene Formular zu verwenden. 

Ich erleide Störungen beim Empfang eines Radio- oder Fernsehsenders oder ich erleide Störungen durch Ausstrahlungen eines lokalen oder regionalen Radio- und Fernsehsenders, kann ich mich diesbezüglich an das BIPT wenden? 

Radio- und Fernsehsendungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaften.  

Die Beschwerden über Störungen von  gemeinschaftlichen, regionalen und lokalen privaten Rundfunkveranstalter, anders gesagt die "FM"  Rundfunkanlagen und die Fernsehsender, können  der gemeinschaftlichen Regulierungsinstanz übermittelt werden. 

Die Gemeinschaften können jedoch beim BIPT die Durchführung technischer Kontrollen beantragen. 

  • Der Vlaamse Regulator voor de Media (VRM) ist damit beauftragt  die Einhaltung der Regelung über die Medien in der Flämischen Gemeinschaft  zu gewähren, Streitigkeiten über die Regelung über Medien beizulegen und Medien-Anerkennungen und Lizenzen gemäß der Regelung auszustellen. 
  • Für die deutschsprachige Gemeinschaft wird die Regulierung der audiovisuellen Industrie durch den Medienrat ausgeübt. 
  • Der Conseil Supérieur de l’Audiovisuel (CSA) ist eine unabhängige Verwaltungsbehörde die mit der Regulierung der audiovisuellen Industrie der Föderation Wallonie-Brüssel beauftragt ist.  

Organisation des NCS 

Die Leitung und die Verwaltung des NCS befinden sich am Hauptsitz des BIPT im Ellipse Building - Gebäude C, Boulevard du Roi Albert II, 35/1 in 1030 Brüssel. 

Fünf technische, auf das gesamte Staatsgebiet Belgiens verteilte Zentren sind für Kontrollen vor Ort zuständig. Diese Zentren befinden sich in Lüttich, Anderlecht, Gent und Antwerpen. Der Dienst beschäftigt rund 50 hoch spezialisierte Techniker. Alle Dienste sind mit modernsten technischen Geräten ausgestattet. 

Um im Falle der Verletzung der Gesetzgebung im Bereich des Funkverkehrs sofort die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, verfügen die Techniker des NCS über die Vollmacht eines Beamten der Kriminalpolizei. Ihre Befugnis ist im Gesetz vom 17. Januar 2003 über den Status des BIPT festgelegt.

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