Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
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Mitteilung des Rates des BIPT vom 1. März 2019 über die Mindestanforderungen an technische Spezifikationen für Indoor-Antennensysteme.
Veröffentlichungen › Mitteilung -
11/03/2019
Diese Mitteilung ersetzt die Mitteilung vom 15. September 2017 über die für DAS-Systeme empfohlenen Mindestanforderungen an technische Spezifikationen.
Urteil des Märktehofs vom 6. März 2019, das die Nichtigkeitsklage von 3STARSNET vom 21. Januar 2019 gegen den Beschluss vom 20. November 2018 über die Analyse des Marktes für Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten für zulässig erklärt
Veröffentlichungen › Streitfall -
11/03/2019
Urteil des Märktehofs vom 6. März 2019, das die Nichtigkeitsklage von 3STARSNET vom 21. Januar 2019 gegen den Beschluss des Rates des BIPT vom 20. November 2018 über die Analyse des Marktes für Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten für zulässig erklärt
Beschluss vom 22. Januar 2019 zur Belegung von Telenet mit einer Buße von 300.000 Euro wegen der Nichterwähnung der Easy Switch ID auf einigen Rechnungen professioneller Kunden
Veröffentlichungen › Beschluss -
04/03/2019
In diesem Beschluss belegt das BIPT Telenet mit einer administrativen Buße von 300.000 Euro, weil Telenet im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis Dezember 2018 unterließ, direkt auf den Rechnungen seiner professionellen Kunden, die einen auf Endnutzer gerichteten Tarifplan für Festnetztelefonie, Internet und/oder Fernsehen gewählt hatten, die Easy Switch ID zu erwähnen. Teilnehmer müssen die Easy Switch ID ihrem neuen Betreiber mitteilen, damit Letzterer statt des Teilnehmers die ganze Umschaltung erledigen kann. Das BIPT war der Meinung, dass Telenet, indem es auf den betreffenden Rechnungen nur auf das Kundencenter verwies, wo die Easy Switch ID zu finden war, gegen Artikel 16, zweiten Satz des KE Easy Switch verstieß und deshalb die Umschaltung mittels des Easy-Switch-Verfahrens für die betreffenden Teilnehmer erschwerte.
Das BIPT legt Telenet eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Euro auf, für die unvollständige Erfassung von Überweisungsdaten auf bestimmten Rechnungen
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
04/03/2019
Auferlegung einer Geldbuße von 300.000 Euro an Telenet
Vorabkonsultation über das Proximus-Standardangebot "PRIO”
Veröffentlichungen › Konsultation -
20/02/2019
Proximus hat ein neues Standardangebot über die IP-Zusammenschaltung entwickelt und legte es dem BIPT im Rahmen der im Beschluss des BIPT vom 20. November 2018 über die Analyse des Marktes für Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten erwähnten Zugangs- und Transparenzverpflichtungen vor. Am 20. Februar 2019 startet das BIPT eine Vorkonsultation über diesen Entwurf eines Standardangebots. Die zur Vorkonsultation vorgelegten Dokumente betreffen die folgenden Punkte: „VoIP Interconnection offer“, „Annex 2: Pricing“ und „Annex 3: Planning and Operations“. Sollte in diesen Dokumenten Information fehlen, dann fragt das BIPT, Ihren Ansprechpartner bei Proximus zu kontaktieren und auch das BIPT davon zu benachrichtigen. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, die notwendigen Reaktionen und etwaigen Anmerkungen der Begünstigten zu erhalten für die Erfassung, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eines formellen Beschlusses über den Entwurf mit Konsultation. Die Reaktionen auf die Präkonsultation werden spätestens am 13. März 2019 an folgende Adresse erwartet: consultation.sg@bipt.be. Die Befragten werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens die Referenz „CONSULT-2019-B2“ enthält.
Bitte um Input über die ERGP Medium Term Strategy 2020–2022 und das ERGP-Arbeitsprogramm 2020
Aktuelles -
20/02/2019
Die ERGP ist der Ansicht, dass eine Medium Term Strategy (MTS) erforderlich ist, um die Schwerpunkte für die Tätigkeit der ERGP zwischen 2020 und 2022 zu identifizieren, unter Berücksichtigung der Entwicklungen im postalischen Bereich und der Änderungen der Endnutzer-Bedürfnisse, insbesondere infolge der elektronischen Substitution und des E-Commerce. Die MTS 2020-2022 wird für die betreffende dreijährige Periode die Grundlage des Jahresarbeitsprogramm der ERGP bilden.
Antrag von 3STARSNET vom 15. Februar 2019 auf Nichtigerklärung und Aussetzung des Beschlusses vom 7. Dezember 2018 über den Endkundenmarkt für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten und den Großhandelsmarkt für die Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten
Veröffentlichungen › Konsultation -
19/02/2019
Antrag von 3STARSNET vom 15. Februar 2019 auf Nichtigerklärung und Aussetzung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 7. Dezember 2018 über den Endkundenmarkt für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten und den Großhandelsmarkt für die Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten
Qualität der Mobilfunknetze: das BIPT sorgt für mehr Transparenz
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
15/02/2019
Qualität der Mobilfunknetze in Belgien
Vorabkonsultation über das Proximus-Standardangebot "Bitstream Multicast”
Veröffentlichungen › Konsultation -
14/02/2019
Proximus hat für „Bitstream Multicast“ ein neues (beschränktes) Standardangebot abgefasst und dem BIPT unterbreitet, und zwar anlässlich der diesbezüglichen Zugangs- und Transparenzverpflichtung in der KRK-Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte. Am 14. Februar 2019 wird das BIPT eine Vorkonsultation über diesen Entwurf eines Standardangebots starten. Die zur Vorkonsultation unterbreiteten Dokumente beziehen sich nur auf die Teile „Main Body“ und „Annex 2: Technical specifications”. Nach Proximus ist es, aus Mangel an einer konkreten Bitte, in diesem Augenblick nicht möglich, ein genügend detailliertes und vollständiges Standardangebot abzufassen. Sollte in diesen Dokumenten Information fehlen, dann fragt das BIPT, Ihren Ansprechpartner bei Proximus zu kontaktieren und auch das BIPT davon zu benachrichtigen. Die Frist für die Vorkonsultation über die Standardangebote ist 4 Wochen und endet am 14. März 2019. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, eine erste Reaktion mit etwaigen Anmerkungen von Begünstigten zu bekommen und zu prüfen, ob, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eine formelle Entscheidung über den Entwurf mit Konsultation angefangen werden soll. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis « CONSULT-2019-B1 » enthält und senden Sie dies an consult.sg@bipt.be.
Beschluss vom 1. Februar 2019 über die Kontrolle der Versandfristen für das Jahr 2017
Veröffentlichungen › Beschluss -
11/02/2019
Beschluss des Rates des BIPT vom 1. Februar 2019 über die Kontrolle der Versandfristen für das Jahr 2017
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