Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
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Der Sektor und E-Commerce
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Preis
Prior Inlandsstandardbrief < 50 g
Non-Prior-Inlandsstandardbrief < 50 g
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Prozentsatz Non-Prior-Briefe zugestellt binnen D+1
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Betreiber: 3114 Resultate gefunden
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Antrag von 3STARSNET vom 21. Januar 2019 auf Nichtigerklärung und Aussetzung des Beschlusses vom 20. November 2018 über die Analyse des Marktes für Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten
Veröffentlichungen › Streitfall -
01/02/2019
Antrag von 3STARSNET vom 21. Januar 2019 auf Nichtigerklärung und Aussetzung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 20. November 2018 über die Analyse des Marktes für Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten
Zwischenurteil des Märktehofs vom 23. Januar 2019 über die von Viasat eingereichte Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss vom 7. August 2018 hinsichtlich der Nutzungsrechte von Inmarsat Ventures Ltd für die ergänzenden Bodenkomponenten
Veröffentlichungen › Streitfall -
30/01/2019
Bevor er urteilt, hat der Märktehof entschieden, dem Europäischen Gerichtshof zwei Vorfragen vorzulegen über die Auslegung der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2008 über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen
Beschluss des Rates des BIPT von 22. Januar 2019 über die Funkschnittstellen B01-39 bis 41, B03-04 und B07-06
Veröffentlichungen › Beschluss -
25/01/2019
Geräte mit geringer Reichweite
Konsultation vom 22. Januar 2019 über den Beschluss über die Ausweitung der Nutzungsrechte von Citymesh im 3,5-GHz-Frequenzband
Veröffentlichungen › Konsultation -
24/01/2019
Der Beschluss des Rates des BIPT vom 7. Mai 2015 hat Citymesh im 3,5-GHz-Frequenzband Nutzungsrechte zur Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste auf dem belgischen Hoheitsgebiet verliehen. Gemäß Artikel 21 des Königlichen Erlasses vom 24. März 2009 wird der Beschluss des BIPT vom 7. Mai 2015 mit den Gemeinden Beveren (PLZ 9120) und Zelzate (PLZ 9060) ausgeweitet. Antwortadresse: consultation.sg@ibpt.be (Zeichen: "Consult-2019-A9"). Antwortfrist: bis zum 15. Februar 2019. Ansprechpartner: Gino Ducheyne, Pr. Ir. , 02 22 68 818.
Vorabkonsultation zum Proximus-Standardangebot "Bitstream GPON”
Veröffentlichungen › Konsultation -
22/01/2019
Am 22. Januar 2019, wird das BIPT eine Vorkonsultation über den Entwurf eines Standardangebots von Proximus für Bitstrom GPON starten. In der Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte hat das BIPT Proximus die Verpflichtung auferlegt, diese neuen oder angepassten Standardangebote zu veröffentlichen. Die Frist für die Vorkonsultation über die Standardangebote ist 4 Wochen und endet am 19. Februar 2019. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, eine erste Reaktion mit etwaigen Anmerkungen von Begünstigten zu bekommen und zu prüfen, ob, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eine formelle Entscheidung über den Entwurf mit Konsultation angefangen werden soll. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis „CONSULT-2019-A3” enthält und senden Sie dies an consult.sg@bipt.be.
Vorabkonsultation zum Telenet-Standardangebot “Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten”
Veröffentlichungen › Konsultation -
22/01/2019
Am 22. Januar 2019, wird das BIPT eine Vorkonsultation über den Entwurf eines Standardangebots von Telenet für Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten starten. In der Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte hat das BIPT Telenet die Verpflichtung auferlegt, diese neuen oder angepassten Standardangebote zu veröffentlichen. Die Frist für die Vorkonsultation über die Standardangebote ist 4 Wochen und endet am 19. Februar 2019. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, eine erste Reaktion mit etwaigen Anmerkungen von Begünstigten zu bekommen und zu prüfen, ob, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eine formelle Entscheidung über den Entwurf mit Konsultation angefangen werden soll. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis „CONSULT-2019-A4” enthält und senden Sie dies an consult.sg@bipt.be.
Vorabkonsultation zum Brutélé -Standardangebot "Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten”
Veröffentlichungen › Konsultation -
22/01/2019
Am 22. Januar 2019, wird das BIPT eine Vorkonsultation über den Entwurf eines Standardangebots von Brutélé für Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten starten. In der Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte hat das BIPT Brutélé die Verpflichtung auferlegt, diese neuen oder angepassten Standardangebote zu veröffentlichen. Die Frist für die Vorkonsultation über die Standardangebote ist 4 Wochen und endet am 19. Februar 2019. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, eine erste Reaktion mit etwaigen Anmerkungen von Begünstigten zu bekommen und zu prüfen, ob, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eine formelle Entscheidung über den Entwurf mit Konsultation angefangen werden soll. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis „CONSULT-2019-A6” enthält und senden Sie dies an consult.sg@bipt.be.
Vorabkonsultation zum Nethys-Standardangebot "Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten”
Veröffentlichungen › Konsultation -
22/01/2019
Am 22. Januar 2019, wird das BIPT eine Vorkonsultation über den Entwurf eines Standardangebots von Nethys für Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten starten. In der Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte hat das BIPT Nethys die Verpflichtung auferlegt, diese neuen oder angepassten Standardangebote zu veröffentlichen. Die Frist für die Vorkonsultation über die Standardangebote ist 4 Wochen und endet am 19. Februar 2019. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, eine erste Reaktion mit etwaigen Anmerkungen von Begünstigten zu bekommen und zu prüfen, ob, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eine formelle Entscheidung über den Entwurf mit Konsultation angefangen werden soll. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis „CONSULT-2019-A5” enthält und senden Sie dies an consult.sg@bipt.be.
Neue Verpflichtungen für Postbetreiber infolge der Europäischen Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
18/01/2019
Grenzüberschreitende Paketzustelldienste
Arbeitsplan 2019
Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
16/01/2019
Arbeitsplan 2019
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