Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
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Der Sektor und E-Commerce
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E-commerce
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Marktanteile Gesamter Postsektor (Umsatzes)
Paket- und Eilsendungen - Marktanteil aufgrund des Umsatzes
Marktanteile Segment der Paket- und Eilsendungen (Volume)
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2022
2021
2020
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2018
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Volumen Briefpost pro Einwohner
Verteilung der Einnahmen - Geschäftspost.
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Preis
Prior Inlandsstandardbrief < 50 g
Non-Prior-Inlandsstandardbrief < 50 g
Universaldienstanbieter Pakets bis 2 kg
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Prozentsatz Einschreibesendungen zugestellt binnen D+1
Prozentsatz Prior-Pakete zugestellt binnen D+1
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Entscheidung der KRK vom 26. Mai 2020 über die monatlichen Tarife für den Großkundenzugang zu den Netzen der Kabelnetzbetreiber für Fernsehfunk im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt und Breitband
Veröffentlichungen › Beschluss -
27/05/2020
Entscheidung der KRK vom 26. Mai 2020 über die monatlichen Tarife für den Großkundenzugang zu den Netzen der Kabelnetzbetreiber für Fernsehfunk im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt und Breitband
Beschluss vom 26. Mai 2020 über die Tarife für den Zugang zu den Kabelnetzen
Dossier -
27/05/2020
Nach der Entscheidung vom 29. Juni 2018 über die Analyse der Breitband- und Fernsehfunkmärkte legt die KRK die Tarife fest, die Kabelnetzbetreiber den konkurrierenden Anbietern, die ihre Vorleistungsdienste nutzen, anrechnen dürfen.
Mitteilung über die Verfügbarkeit der elektronischen Kommunikationsnetzen für die Fernbeurteilungen belgischer Bildungseinrichtungen
Veröffentlichungen › Mitteilung -
20/05/2020
Mitteilung über die Verfügbarkeit der elektronischen Kommunikationsnetzen für die Fernbeurteilungen belgischer Bildungseinrichtungen
Citymesh: einziger Kandidat für die verbleibenden 4G-Funkfrequenzen im 2,6-GHz-Frequenzband
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
19/05/2020
Citymesh: einziger Kandidat für die verbleibenden 4G-Funkfrequenzen im 2,6-GHz-Frequenzband
Das GEREK startet eine Informationssammlung über OTT-Parameter
Aktuelles -
12/05/2020
Over-the-top-Dienste (OTT) sind von großem Wert für Verbraucher und Unternehmen und sie haben einen wichtigen Einfluss im elektronischen Kommunikationsmarkt. Indem aufgrund des vorherigen Rechtsrahmens eine gesetzliche Zuständigkeit der Behörden fehlte, ist dieser Einfluss jedoch nie quantifiziert worden. Um die Maßstäbe und Indikatoren zu identifizieren, welche die nationalen Regulierungsbehörden sammeln dürfen, um eine bessere Einsicht in die elektronischen Kommunikationsmärkte zu bekommen, beabsichtigt das GEREK, Ende 2020 einen Workshop über eine harmonisierte Sammlung von OTT-Daten zu veranstalten und 2021 einen Bericht zu verfassen.
Die Europäische Kommission billigt neue Großhandelstarife für den Zugang zu den Netzen der Kabelbetreiber
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
11/05/2020
Die Europäische Kommission billigt neue Großhandelstarife für den Zugang zu den Netzen der Kabelbetreiber
Beschluss über das Bitstream GPON-Standardangebot von Proximus
Dossier -
05/05/2020
Nach der Entscheidung vom 29. Juni 2018 über die Analyse der Breitband- und Fernsehfunkmärkte untersucht das BIPT das Proximus-Standardangebot „Bitstream Fiber GPON“ (Bitstromzugang auf dem Glasfasernetz).
Beschluss vom 28. April 2020 über das Bitstream GPON-Standardangebot von Proximus
Veröffentlichungen › Beschluss -
05/05/2020
In diesem Beschluss analysiert das BIPT den betrieblichen Aspekt des Standardangebots von Proximus für Bitstromzugang zum Glasfaser-Teilnehmeranschluss.
Mitteilung vom 21. April 2020 über die Verlängerung der Frist für die Beantwortung der Konsultation vom 23. März 2020 über die Erteilung vorläufiger Nutzungsrechte im 3600-3800-MHz-Band
Veröffentlichungen › Mitteilung -
21/04/2020
Mitteilung des Rates des BIPT vom 21. April 2020 über die Verlängerung der Frist für die Beantwortung der Konsultation vom 23. März 2020 über die Erteilung vorläufiger Nutzungsrechte im 3600-3800-MHz-Band
Das BIPT betont die Folgen der Zerstörung von GSM-Antennenmasten
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
20/04/2020
Die Mobilfunkbetreiber installieren ihre Antennenmasten an genau definierten Stellen in unserer Landschaft, um eine maximale Abdeckung - und damit eine maximale Zugänglichkeit innerhalb und außerhalb des Gebäudes - für die belgische Bevölkerung zu gewährleisten. Sowohl die Anstiftung zum Angriff als auch die Beschädigung von Antennenmasten sind nach dem Gesetz strafbare Handlungen. Die Täter sind für den Schaden verantwortlich, den sie den Betreibern aber auch Dritten zufügen. Darüber hinaus sind die verursachten Schäden eine Bedrohung für die Nutzung der Mobilfunkdienste durch die Bewohner dieses Gebiets und die Passanten. Die beeinträchtigte Konnektivität könnte nämlich die Einrichtung von Anrufen an Notdiensten und wesentlichen Diensten (Ärzte, Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Giftnotrufzentrale, Zentrum für Suizidprävention, Anlaufstelle häusliche Gewalt usw.) erschweren. Sie könnte auch das ordnungsgemäße Funktionieren der Notdienste beeinträchtigen, die im Falle eines Notrufs die Standortdaten eines Anrufers verwenden können, der z.B. nicht in der Lage ist, seinen Standort selbst anzugeben. Schäden an mobilen Geräten sind besonders unverantwortlich während dieser Corona-Lockdown-Zeit, die wir erleben, in der es wichtiger denn je ist, dass wir mit unseren Familien und Angehörigen in Kontakt bleiben, dass wir die Notdienste erreichen können und dass wir weiterhin am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen.
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