Seit dem Inkrafttreten des Brexits am 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.
Dies bedeutet, dass die Verbraucherpreise beim Anrufen, Senden von SMS oder Surfen aus dem Vereinigten Königreich (in ein EU-Land) höher sein können als in einem EU-Land, da die Betreiber erneut zusätzliche Roaming-Gebühren erheben können.
Derzeit wenden jedoch einige Betreiber im Vereinigten Königreich auf freiwilliger Basis weiterhin die Roam like at home-Regelung an.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Betreiber zu erkundigen, ob er in diesem Land noch die Roam like at home-Regelung anwendet.
Wenn Sie eine briefkasten aufstellen, bitte berücksichtigen Sie die folgenden Bedingungen:
Normen für Briefkästen:
Die vollständigen Vorschriften finden Sie in den offiziellen Texten, die Sie über folgenden Link abrufen können: Justel-Datenbank.
Die Anbieter haben das Recht, die Nutzung von Roamingdiensten in der Europäischen Union (und assoziierten Ländern: Island, Norwegen und Liechtenstein) von einer Regelung der angemessenen Nutzung abhängig zu machen.
Diese kann zwei verschiedene Formen annehmen:
Im Falle einer Überschreitung der Regelung der angemessenen Nutzung (in welcher Form auch immer) dürfen die vom Anbieter angerechneten Tarifzuschläge die folgenden Beträge nicht überschreiten:
Ab 2021 nahmen die Verhältnisse zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ein Ende.
Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke wie ein nicht-EU-Land behandelt.
Dies bedeutet, dass Verzollungskosten erhoben werden. Wer diese Kosten trägt, hängt von der Vereinbarung zwischen Absender und Empfänger ab.
Für weitere Auskünfte über die Zollgebühren und die Zollabfertigungskosten: Ab dem 1. Juli 2021 gelten neue Mehrwertsteuerregeln für Online-Einkäufe.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an die Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden.
Mit dem Widerrufsrecht hat ein Konsument, der etwas online innerhalb von Europa bestellt, im Prinzip das Recht, es sich anders zu überlegen. Innerhalb von 14 Tagen nach der Annahme dürfen Sie Ihre Bestellung zurücksenden, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen. Es ist beispielsweise möglich, wenn der Artikel nicht so ist wie sein müsste.
Der Verkäufer muss Sie vorher über die Widerrufsrechtpolitik informieren und also angeben, wie und innerhalb welcher Frist Sie einen Artikel zurücksenden müssen. Informiert ein Verkäufer Sie nicht über die in Art. VI.45 ff. WGB aufgenommenen Bedingungen, dann haben Sie 12 zusätzliche Monate hierfür.
Es gibt einige Ausnahmen zu dem Widerrufsrecht. Dieses Recht erstreckt sich nicht auf bestimmte Waren. Denken Sie an Maßprodukte, Zeitungen, Lingerie und verderbliche Lebensmittel. Eine vollständige Liste der Ausnahmen finden Sie in Art. VI.53 ff. WGB.
Nein.
Es wird nur verpflichtet zwei Liefermethoden anzubieten.
Es kann sich zum Beispiel um eine Lieferung nach Hause, einen Postpunkt, ein Paketautomat, usw. handeln. Die Lieferung nach Hause muss nicht verpflichtet angeboten werden.
Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf Geschäfte die nur die Abholung im eigenen Laden anbieten. Sie müssen keine zusätzliche Liefermethode anbieten.
Falls Sie eine Beschwerde über einen Postdienst haben, können Sie diese beim Postdiensteanbieter selbst einreichen. Wenn es sich um die zugestellte Presse handelt, dann sorgen die Verleger meistens auf ihrer eigenen Website für die Möglichkeit, einfach über einige Klicks anzugeben, dass es Probleme mit der Lieferung Ihres Abonnements gab.
Falls eine Streitigkeit nicht gelöst werden kann, können Sie sich an den Ombudsdienst für den Postsektor, einen unabhängigen föderalen Streitbeilegungsdienst, wenden.
Der Ombudsdienst behandelt Probleme mit nationalen und internationalen Sendungen für alle Postunternehmen. Die Dienstleistung ist kostenlos, aber Sie sollen zuerst versucht haben, das Problem mit dem Unternehmen selbst zu lösen. Falls die Vermittlung scheitert, können beide Parteien eine Schlichtung, ein Gerichtsverfahren oder eine Vermittlung (ADR) in Erwägung ziehen.
Sie können eine Beschwerde über die Website des Ombudsdienstes, über die Post oder über E-Mail einreichen. Für weitere Auskünfte über das Verfahren und die Bedingungen, konsultieren Sie die Website des Ombudsdienstes.
Den nächsten Postpunkt können Sie finden, indem Sie einfach unsere Website besuchen: postzugangspunkt.be.
Benutzen Sie Geolokalisierung oder führen Sie eine Postleitzahl oder Adresse ein und Sie bekommen einen Überblick aller Postpunkte in Ihrer Nähe.
Auf der Website finden Sie Postpunkte von verschiedenen Postdiensteanbietern, worunter bpost, DHL, DPD, GLS, Mondial Relay, PostNL, UPS, Homerr und Instabee.
Zudem werden die Öffnungszeiten jedes Postpunkts dargestellt, damit Sie einfach sehen können, wann sie geöffnet haben.
Sie können über die gleiche Website auch die Tarife für den Versand von Basispaketen aufsuchen, damit Sie immer die beste Option für Ihre Sendung wählen können.
Ja, es ist möglich neben Ihrem Briefkasten auch eine Paketbox aufzustellen.
Eine Paketbox bietet die Möglichkeit, Pakete sicher anzunehmen, auch wenn Sie nicht zu Hause sind. Dies kann für Paketlieferungen praktisch sein und verringert das Risiko, dass Sie ein Paket in einer Abholstation abholen müssen.
Wenn Sie eine Paketbox aufstellen, bitte berücksichtigen Sie die folgenden Bedingungen:
So erfüllt Ihre Paketbox die Bedingungen und können Pakete sicher und effizient abgeliefert werden.
Die Nachhaltigkeit Ihres Pakets ist von verschiedenen Faktoren, wie dem benutzten Verpackungsmaterial, dem Verkehrsträger und dem von Ihnen gewählten Postdiensteanbieter, abhängig.
Viele Postdiensteanbieter bieten heutzutage nachhaltige Optionen, wie CO2-neutralen Transport oder die Benutzung von rezykliertem Verpackungsmaterial an.