Im Rahmen der Entscheidung der KRK vom 29. Juni 2018 über die Analyse der Breitband- und Fernsehfunkmärkte erlegte die KRK Proximus unter anderem Zugangsverpflichtungen auf seinen Kupferkabel- und FTTH-Netzen auf. Diese Zugangsverpflichtungen sind mit Preisverpflichtungen verbunden. „Bitstream“-Dienste bestehen einerseits aus dem Zugangsdienst (dessen Tarife im Rahmen der „Rental fees“-Beschlüsse festgelegt werden) und andererseits aus Ethernet-Transportdiensten.
Das BIPT wird die vorher durch den Beschluss vom 13. Januar 2015 festgesetzten Preise für den Ethernet-Transport noch einmal überprüfen. Im Rahmen dieser Überprüfung wird die ganze Preisfestsetzung des Ethernet-Transports überprüft, sowohl für den lokalen als auch für den zentralen Transport, für die Diensten auf dem Kupfer- und Glasfasernetz von Proximus. Um diese Überprüfung durchzuführen, hat die Regulierungsbehörde ein neues „Bottom-up“-Kostenmodell entwickelt, das das Netz eines effizienten Anbieters darstellen kann.