Mit diesem Beschluss und seiner Ergänzung vom 18. Dezember 2007 (insbesondere zur Tariffrage) werden Belgacom Mobile, Mobistar und Base als Betreiber mit beträchtlicher Macht auf den Märkten für die Anrufzustellung im Mobilfunknetz auf der Vorleistungsebene eingestuft und werden ihnen daher eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt.

Gegen diesen Beschluss wurden mehrere Rechtsmittel eingelegt. Am 4. April 2008 setzte das Brüsseler Berufungsgericht den ergänzenden Beschluss aus und hob es am 30. Juni 2009 den Beschluss vom 11. August 2006 und seine Ergänzung teilweise auf.

Nach diesen beiden Urteilen traf das BIPT die folgenden Beschlüsse:

  • Der Beschluss vom 29. April 2008 über die MTR-Tarife
  • Der Beschluss vom 10. August 2010 („Berechtigungsbeschluss„), der bestimmte Punkte des aufgehobenen Beschlusses vom 11. August 2006 korrigiert.

KPN wird gegen den Berechtigungsbeschluss Berufung einlegen aber wird diese später zurücknehmen.

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