Dieser Beschluss bezieht sich auf den Vorschlag von Belgacom über „One-time Fees“ für ADSL2+ im Rahmen des BROBA-Standardangebots. Mobistar und KPN Belgium legten gegen diesen Beschluss Berufung ein, gleichzeitig mit einem anderen Beschluss des BIPT bezüglich der „Rental Fees“ für ADSL2+.
In einem Urteil vom 22. April 2010 hob das Berufungsgericht den Beschluss über die „Rental Fees“ auf, aber nicht den Beschluss über die „One-time Fees“.