Dieser Beschluss betrifft einen Streitfall zwischen The Phone Company und Belgacom Mobile über die Nutzung vom GSM-Gateway. Nach diesem Beschluss muss Belgacom Mobile The Phone Company weiterhin den Zugang zu ihrem Netz gewähren.
Nach einem von Belgacom Mobile eingelegten Rechtsbehelf richtete das Brüsseler Berufungsgericht eine Vorabentscheidungsfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Belgacom Mobile zog jedoch ihre Klage zurück, bevor der EuGH über die Angelegenheit entschied.