Dieser Beschluss legt die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) fest, die in Tarifbeschlüssen des BIPT ab dem 1. Mai 2015 verwendet werden.
Dieser Beschluss legt die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) fest, die in Tarifbeschlüssen des BIPT ab dem 1. Mai 2015 verwendet werden.