Dieser Beschluss bezieht sich auf eine Aktualisierung des Kostenmodells für die „BRUO Rental Fee“. Dieses Modell berechnet die monatlichen Kosten der Kupferleitung und ermöglicht die Festlegung der Tarife der vollständigen und teilweisen Entbündelung des Kupfernetzes von Belgacom (BRUO).
Am 10. November 2010 nahm das BIPT einen Korrekturbeschluss bezüglich dieses Beschlusses an.
Am 29. Juni 2011, nach einer Rechtsbeschwerde von Belgacom, hat das Brüsseler Berufungsgericht diesen berichtigten Beschluss teilweise aufgehoben.
Am 9. November 2011 nahm das BIPT einen Berichtigungsbeschluss an, um die vom Gericht für nichtig erklärten Punkte zu berichtigen.