Mit diesem Beschluss werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) festgelegt, die bei der Festlegung der Preise für elektronische Kommunikationsdienste auf der Vorleistungsebene verwendet werden und die die verschiedenen regulierten Betreiber einhalten müssen: Belgacom für feste Aktivitäten, Belgacom, Mobistar und KPN Group Belgium für mobile Aktivitäten.