Mit diesem Beschluss werden die Verpflichtungen aufgehoben, die Proximus zuvor auf den Märkten für den festen Telefonzugang und den Verbindungsaufbau oblagen. Diese sind jetzt dereguliert.
Nach einer von der Gesellschaft 3STARSNET eingereichten Rechtsbeschwerde hat das Brüsseler Berufungsgericht am 12. Juni 2019 diesen Beschluss aufgehoben.
Am 9. Juli 2019 hat das BIPT einen Berechtigungsbeschluss angenommen, mit dem den aufgehobenen Beschluss berichtigt wurde.
Am 20. September 2019 hat die Gesellschaft 3STARSNET eine Nichtigkeitsklage gegen den Berechtigungsbeschluss eingereicht. Das Brüsseler Berufungsgericht lehnte diese Klage am 22. Januar 2020 ab.