Im Rahmen der Entscheidung der KRK vom 29. Juni 2018 über die Analyse der Breitband- und Fernsehfunkmärkte erlegte die KRK Proximus unter anderem Zugangsverpflichtungen auf sein FTTH-Netz auf. Diese Zugangsverpflichtungen sind mit Preisverpflichtungen verbunden. Sie obliegen auch den zwei Joint Ventures Fiberklaar und Unifiber, da sie verbundene Unternehmen sind, die Proximus gemeinsam mit EQT Infrastucture beziehungsweise Eurofiber kontrolliert.
In diesem Kontext überprüft das BIPT, ob Fiberklaar und Unifiber faire Tarife berechnen. Diese Überprüfung wird mittels eines Kostenmodells durchgeführt, die die Kosten eines effizienten Anbieters widerspiegelt.
Das BIPT überprüft auch, ob die FTTH-Großhandelstarife von Proximus, die zum ersten Mal 2021 zugestimmt wurden, immer noch die Kosten eines effizienten Anbieters widerspiegeln.