Mit dieser Klage vom 12. Februar 2023 beantragt Telenet die Nichtigerklärung des Beschlusses des Rates des BIPT, mit dem ihm eine Geldstrafe in Höhe von 1.000.000 EUR auferlegt wurde, weil der Betreiber das Easy-Switch-Verfahren nicht als vereinfachtes Standardmigrationsverfahren in seinen Verkaufsstellen anbietet und somit seine Easy-Switch-Verpflichtungen nicht erfüllt.
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