In diesem Beschluss wird den Betreibern, die Anbietern von zahlungspflichtigen Diensten 070-Nummern bereitstellen, vom BIPT die Verpflichtung auferlegt, dafür zu sorgen, dass vor der Anrufumleitung zum Dienst, eine kostenlose Tarifwarnungsnachricht gegeben wird. Diese Verpflichtung gilt ab dem 1. Juli 2015

Nach oben