In diesem Beschluss belegt das BIPT Schedom Dommel mit einer Buße von 5 000 EUR wegen der gesetzwidrigen Bestimmungen in ihren Allgemeinbedingungen. Diese gesetzwidrigen Bestimmungen sind u.a. das häufig Fehlen von gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, das Ignorieren der rechtlichen Kündigungsmöglichkeiten der Verbraucher, die Anwendung von zu langen Tarifformeln.

Nach oben