Dieser Beschluss wird vom BIPT als Streitbeilegungsstelle, benannt gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über die Rechtsmittel und Schlichtung von Streitfällen anlässlich des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über die Satzung der Regulierungsbehörde des belgischen Post- und Telekommunikationssektors, genommen.

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