Dieser Beschluss legt die Funkschnittstellen für Geräte mit geringer Reichweite, Küstenfunkstellen, Breitband-Audioverbindungen, intelligente Verkehrssysteme und Satellitenerdfunkstellen festlegt.

Die Funkschnittstellen legen die technischen Merkmale fest, die die Geräte erfüllen müssen, sowie die Frequenzbänder, in denen die Geräte betrieben werden können. 

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