2021 hat das BIPT, auf Portfolioebene, untersucht, ob die Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht (Proximus, Telenet, Brutélé und VOO) Tarife anwenden, die zu einer Kosten-Preis-Schere führen können. Von einer Kosten-Preis-Schere oder Verdrängungspreisen ist die Rede, wenn die Marge zwischen allen relevanten Einnahmen und den Großhandelskosten nicht ausreicht, um die eigenen Netzkosten und Endkundenkosten, einschließlich eines angemessenen Kapitalertrags, zu decken.

Dieser Portfolio -Kosten-Preis-Schere-Test ist damals, gemäß den Leitlinien vom 22. Juni 2021, auf einer relevanten Aggregationsebene, d. h. dem Portfolio von Spitzenprodukten der erwähnten Betreiber, ausgeführt worden. Das BIPT hat 2021 keine Kosten -Preis-Schere-Praktiken auf Portfolioebene  feststellen können.

Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht trotzdem Endkundenangebote entwickelt, die wirtschaftlich schwierig replizierbar sind und sich spezifisch in bestimmten Marktsegmenten befinden, die von alternativen Betreibern beabsichtigt werden. In diesen Fällen kann es gerechtfertigt sein, den Portfoliotest  mit einem Test auf der Ebene der individuellen Produkte zu ergänzen.

Anlässlich einer Beschwerde von edpnet in Bezug auf bestimmte auf Glasfaser basierten Endkundeninternetverträge, die von Proximus und seine Marke Scarlet angeboten werden, hat das BIPT vor Kurzem einen Test auf der Ebene der individuellen Produkte ausgeführt. Unbeschadet der Ergebnisse des Proximus-Portfolio-Tests ist, angesichts der Umstände, ein Kosten-Preis-Schere-Test aufgrund der spezifischen individuellen Produkte, die Gegenstand der Beschwerde von edpnet bilden, in Anbetracht der Bedeutung dieser Produkte für den alternativen Betreiber, gerechtfertigt.

Die Ergebnisse des Tests weisen jedoch darauf hin, dass auf Produktebene keine negativen Margen festgestellt werden können, wenn mit den relevanten zusätzlichen Kosten und Einnahmen, sowie mit der Proportion der Kunden, die aufgrund Bitstream xDSL oder Bitstrom GPON (Glasfaser) bedient werden, gerechnet wird. Demzufolge wird die Beschwerde von edpnet zurückgewiesen.

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