Beschluss vom 23. August 2022 über das Versäumnis von Telenet, für seinen Standort in [vertraulich] die angemessenen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Update
Mit diesem Urteil vom 10. Mai 2023 stellt der Märktegerichtshof die gegen Telenet erhobenen Vorwürfe (unzureichende Sicherheitsmaßnahmen für einen seiner Standorte) nicht in Frage.

Der Märktegerichtshof stellt jedoch fest, dass das BIPT mildernde Umstände hätte berücksichtigen müssen, nämlich (1) die fehlende Absicht von Telenet und (2) die Auswirkungen der laufenden gerichtlichen Sachverständigenuntersuchung auf den Zeitpunkt, zu dem die erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden.

Aufgrund dieser mildernden Umstände reduziert der Märktegerichtshof die Geldbuße von € 190.000 auf € 150.000.

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