In Belgien ist für den Besitz oder die Nutzung von Funkanlagen eine Einzelgenehmigung vom BIPT erforderlich.

Die Allgemeingenehmigung ist eine Ausnahme von diesem Grundsatz der Einzelgenehmigungspflicht.

Im System der Allgemeingenehmigung ist die Nutzung der Funkfrequenzen frei, solange die vom BIPT festgelegten technischen Nutzungsbedingungen eingehalten werden.

Für die Nutzung der Funkfrequenzen werden keine Gebühren fällig.

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