Die KRK-Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte verpflichtet Proximus dazu, Zugang zu seinem xDSL-Netz zu leisten.

Dieses Blatt bezweckt, dem (sich bewerbenden) Betreiber allgemeine Information zu erteilen; es ersetzt das eigentliche Standardangebot des Betreibers nicht.

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