Brüssel, den 23. Dezember 2014 - Die Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) hat am 18. Dezember 2014 eine Berechtigungsentscheidung über die Analyse der Internetbreitbandmärkte getroffen, die darauf abzielt, alternativen Betreibern Zugang zum festen Breitbandnetz von Proximus zu gewähren. Ein Urteil des Berufungsgerichts in Brüssel vom 3. Dezember 2014 hatte ja die vorige KRK-Entscheidung annulliert und beabsichtigte hierzu eine weitere Begründung der Entscheidung. Die Entscheidung, die am 18. Dezember getroffen worden ist, sorgt dafür.

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