Veröffentlichungen
Endgültiges Urteil vom 19. Juni 2013 im Rahmen der Beschwerde gegen den Beschluss des Rates des BIPT vom 13. November 2008 "Inverzugsetzung wegen Nichtmitteilung der finanziellen Informationen, die gemäß Artikel 45ter des Gesetzes vom 21. März 1991 für die Ermittlung der Ombudsbeiträge erforderlich sind
Endgültiges Urteil vom 19. Juni 2013 im Rahmen der Beschwerde gegen den Beschluss des Rates des BIPT vom 13. November 2008 "Inverzugsetzung wegen Nichtmitteilung der finanziellen Informationen, die gemäß Artikel 45ter des Gesetzes vom 21. März 1991 für die Ermittlung der Ombudsbeiträge erforderlich sind
Dieses Dokument ist nicht in Ihrer Sprache verfügbar. Sie können es jedoch in der folgenden Sprache einsehen: (NL)