Das BIPT hat am 10. Februar 2022 ein Gutachten zu einigen Bestimmungen des Entwurfs des Königlichen Erlasses über die Postdienste gemäß Artikel 6, Absatz 2, Artikel 7 und Artikel 13 des Gesetzes vom 26. Januar 2018 über die Postdienste verabschiedet.
Ziel des Entwurfs des Königlichen Erlasses ist es insbesondere, die derzeit auf drei Königliche Erlasse verteilten Bestimmungen in einem gemeinsamen Regelwerk zusammenzufassen und umzustrukturieren und gleichzeitig die aktuellen Texte an die rechtlichen und technologischen Entwicklungen auf dem Postmarkt anzupassen.
Dieses Gutachten wird gemäß Artikel 14, Absatz 1, 1°, des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über das Statut der Regulierungsbehörde des belgischen Post- und Telekommunikationssektors abgegeben.