Das BIPT gibt ein günstiges Gutachten über den Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 27. November 2016 über die Identifizierung des Endnutzers öffentlich zugänglicher elektronischer Mobilfunkdienste, die aufgrund einer Prepaidkarte angeboten werden (der Königliche Erlass „Prepaidkarten“) ab.
Eine erste Reihe von Änderungen soll die Änderungen in Artikel 127 des Gesetzes über die elektronische Kommunikation widerspiegeln, die durch das Gesetz vom 20. Juli 2022 über die Erhebung und Speicherung von Identifizierungs- und Metadaten im Bereich der elektronischen Kommunikation und die Bereitstellung dieser Daten an die Behörden vorgenommen wurden. Eine zweite Reihe von Änderungen zielt auf die Verbesserung und Modernisierung des Königlichen Erlasses „Prepaidkarten“ ab.