In seinem Beschluss vom 10. Oktober 2016 mit Bezug auf die Versandfristen für das Jahr 2015 hat das BIPT festgestellt, dass bpost ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Versandfristen für vorrangige Einzelstück-Briefsendungen nicht erfüllt.

Demzufolge hat das BIPT bpost eine Korrekturmaßnahme auferlegt, die kurzfristig zu einer Qualitätserhöhung für die Kategorie der vorrangigen Einzelstück-Briefsendungen führen soll.

Dieses Investitionsprojekt ist auf den Zweck, die Wirkung auf die Qualitätserhöhung der vorrangigen Einzelstück-Briefsendungen, die detaillierte Planung und die Finanzierung geprüft worden.

Das BIPT ist der Meinung, dass das Investitionsprojekt die im ober erwähnten Beschluss festgelegten Bedingungen erfüllt.

Das BIPT wird dessen tatsächliche Ausführung verfolgen.

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