Der Anlass dieses Änderungsentwurfs sind die Schwierigkeiten mit Bezug auf die 4G-Dienste auf dem iPhone5 von Apple. Der Gesetzgeber will verdeutlichen, dass Apparatur, die den gesetzlichen Verpflichtungen entspricht, kein Hindernis für die effiziente Benutzung des Funkspektrums bilden darf. Das BIPT unterstützt diesen Entwurf.

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