Auf Antrag des Ministers für Sicherheit und Inneres hat das BIPT ein Gutachten zu den Gesetzesvorentwürfen abgegeben, die sich

1° auf das behördliche Verbot der Tätigkeiten von juristischen Personen, Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, Vereinigungen oder faktischen Zusammenschlüssen, die eine schwerwiegende und unmittelbare Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen, sowie

2. auf Rechtsbehelfe vor dem Staatsrat gegen die im Gesetz vom XXX vorgesehenen behördlichen Verbotsmaßnahmen hinsichtlich der Tätigkeiten bestimmter Einrichtungen, die eine schwerwiegende und unmittelbare Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen beziehen.

Im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Fachgebiete konzentriert das BIPT sich in seinem Gutachten auf Fragen im Zusammenhang mit der in Artikel 5, Absatz 1, 1°, d) des ersten dieser Gesetzesvorentwürfe vorgesehenen Maßnahme, die offenbar als eine Art „digitaler Ausschluss“ oder als Maßnahme zur Einschränkung des digitalen Zugangs bezeichnet werden kann. 

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