Auf Antrag des Ministers für Sicherheit und Inneres hat das BIPT ein Gutachten zu den Gesetzesvorentwürfen abgegeben, die sich
1° auf das behördliche Verbot der Tätigkeiten von juristischen Personen, Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, Vereinigungen oder faktischen Zusammenschlüssen, die eine schwerwiegende und unmittelbare Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen, sowie
2. auf Rechtsbehelfe vor dem Staatsrat gegen die im Gesetz vom XXX vorgesehenen behördlichen Verbotsmaßnahmen hinsichtlich der Tätigkeiten bestimmter Einrichtungen, die eine schwerwiegende und unmittelbare Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen beziehen.
Im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Fachgebiete konzentriert das BIPT sich in seinem Gutachten auf Fragen im Zusammenhang mit der in Artikel 5, Absatz 1, 1°, d) des ersten dieser Gesetzesvorentwürfe vorgesehenen Maßnahme, die offenbar als eine Art „digitaler Ausschluss“ oder als Maßnahme zur Einschränkung des digitalen Zugangs bezeichnet werden kann.
- FR: Dokument herunterladen "Avis du 2 octobre 2026 concernant les avant-projets de loi relatifs à l'interdiction administrative des activités de certaines entités constituant une menace grave et actuelle pour la sécurité nationale"
- NL: Dokument herunterladen "Advies van 2 oktober 2026 over de voorontwerpen van wet betreffende het administratief verbod op activiteiten van bepaalde entiteiten die een ernstige en actuele bedreiging vormen voor de nationale veiligheid"