Dieses Gutachten wird im Rahmen einer Anfrage der Abgeordnetenkammer über einen Gesetzesvorschlag zur Abänderung des Zivilgesetzbuches sowie der Gesetzgebung in Bezug auf Strom und Gas im Hinblick auf die Verjährungsfrist, die für Forderungen für die Wasser-, Gas-, Stromversorgung oder die Erbringung von elektronischen Kommunikationsdiensten gilt, gemäß Artikel 14, §1, 1° des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über das Statut der Regulierungsinstanz des belgischen Post- und Telekommunikationssektors abgegeben.

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