Ab dem 1. September 2024 kann das BIPT Nutzungsrechte in Frequenzbändern erteilen, die die Nutzung einer unbegrenzten Anzahl von Verbindungen in diesen Frequenzbändern abdecken. Der Beschluss bezieht sich auf die Erteilung von Nutzungsrechten in Frequenzbändern.

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  • Bis zum 5. Juli 2024
  • Nur per E-mail an consultation.sg@bipt.be
  • Mit dem Verweis „Consult-2024-B7“ 
  • Kontaktperson: Michaël Vandroogenbroek, Erster Ingenieur-Berater (+32 2 226 88 11) 
  • Bitte fügen Sie dieses Formular als erstes Blatt Ihrer Antwort bei. 
  • Ihre Kommentare sollten sich auf die Paragrafen und/oder Teile beziehen, mit denen Sie sich befassen, und deutlich angeben, was vertraulich ist.

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