Der Königliche Erlass vom 2. Juni 2019 ändert den Königlichen Erlass vom 18. Dezember 2009 über den privaten Funkverkehr und die Nutzungsrechte der Festnetze und der Bündelfunknetze.
Die eingeführten Änderungen zielen darauf ab, die Jahresgebühren für die Nutzung von Richtfunkverbindungen in Gebieten des Landes, in denen ein zusätzlicher Anreiz erforderlich ist, um Haushalte und Unternehmen mit einem Breitbandzugang zu versorgen, für einen Zeitraum von 10 Jahren um 80% zu reduzieren.
Der Königliche Erlass sieht vor, dass das BIPT mindestens alle zwei Jahre den genauen Umfang dieser Gebiete festlegt und veröffentlicht.
Dieser Beschlussentwurf listet diese Gebiete auf.
Wie können Sie auf dieses Dokument reagieren?
- Bis zum 14. Januar 2022
- Nur per E-mail an consultation.sg@bipt.be
- Mit dem Verweis CONSULT-2021-E6
- Kontaktperson: Sven Homan, Ingenieur-Berater (+32 2 226 88 58)
- Bitte fügen Sie dieses Formular als erstes Blatt Ihrer Antwort bei.
- Ihre Kommentare sollten sich auf die Paragrafen und/oder Teile beziehen, mit denen Sie sich befassen, und deutlich angeben, was vertraulich ist.
Dieses Dokument ist nicht in Ihrer Sprache verfügbar. Sie können es jedoch in der folgenden Sprache einsehen: (FR, NL)
- FR: Dokument herunterladen "Consultation concernant le projet de décision concernant les zones du territoire où s’applique la réduction du montant des droits d'utilisation des liaisons hertziennes"
- NL: Dokument herunterladen "Raadpleging betreffende het ontwerp van besluit betreffende de zones van het grondgebied waar de vermindering van het bedrag van de jaarlijkse gebruiksrechten voor de straalverbindingen van toepassing is"