Der Rat des BIPT veranstaltet eine öffentliche Konsultation über einen Beschlussentwurf, der abgefasst worden ist, um den Beschluss des Rates des BIPT vom 1. April 2014 zur Festlegung der Situationen, in welchen die Operatoren dem BIPT einen Sicherheitsvorfall melden müssen und die Bedingungen dieser Meldung zu ersetzen. Der Beschlussentwurf präzisiert, welche Sicherheitsvorfälle zu melden sind, und legt ebenfalls die einschlägigen Bedingungen fest.

Weise, worauf die Konsultation beantwortet werden soll Antwortfrist: bis zum 15. September 2017

Antwortadresse per E-Mail: An: consultation.sg@bipt.be

Betreff: wird mindestens den Verweis « CONSULT-2017-C2 » enthalten müssen

Ansprechpartner: Tim Masy, Ingenieur-Berater, +32 2 226 89 74, tim.masy@bipt.be

Antworten sollen elektronisch an die erwähnte Anschrift versendet werden. Bitte, benutzen Sie als erstes Blatt Ihrer Antwort den spezifischen Vordruck, der sich auf dieser Adresse findet: http://www.ibpt.be/en/operators/telecommunication/Markets/form-to-be-used-as-front-page-when-answering-a-public-consultation-organised-by-bipt

Auf dem Dokument soll deutlich angegeben werden, welche Informationen vertraulich sind. Das BIPT bittet auch darum, dass die Anmerkungen auf die Paragraphen und/oder Teile, worüber sie handeln, verweisen.

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