Der europäische Gesetzgeber hat bestimmt, eine extraterritoriale Nutzung von Nummern soll möglich sein, das heißt eine Nutzung außerhalb des Hoheitsgebietes des zuweisenden Mitgliedstaates.

Es handelt sich genauer gesagt um die Nutzung geografisch nicht gebundener Nummern (also ohne geografischen Bezug) für nichtinterpersonelle Kommunikationsdienste.

Das heißt andere Kommunikationsdienste als diejenige, wobei es direkte, persönliche Kommunikation zwischen einigen Personen gibt, z.B. automatische Datenübertragung. Um dies zu ermöglichen, soll jeder Mitgliedstaat einen Bereich geografisch nicht gebundener Nummern zuweisen.

Ein Beschluss wird angenommen werden, um diese Verpflichtung auszuführen.

Diese Konsultation des Beschlussentwurfs beabsichtigt die Rücksprache aller Beteiligten über die verschiedenen Möglichkeiten, wie auch die Sammlung aller dienlichen Bemerkungen bezüglich des vom BIPT vorgeschlagenen zuzuweisenden Nummernbereichs.

Antwortfrist: den 30. Juli 2021. 

Nach oben