Zuerst bezweckt diese Konsultation, einen neuen Sachverhalt von der Problematik des Übergangs von IPv4 zu IPv6 darzustellen.
An zweiter Stelle und um eine etwaige Anpassung des 2012 abgefassten Verhaltenskodexes zu ermöglichen, muss das BIPT Auskunft über den Vorrat verfügbarer IPv4-Adressen einholen und die jetzigen Bedingungen der Benutzung von IPv4/CGN kontrollieren, in der Absicht, zu untersuchen, ob der Verhaltenskodex der Wirklichkeit und dessen Einhaltung entspricht.
Diese Konsultation wird helfen, die Bitte des Vizepremierministers und Ministers für die Digitale Agenda, Telekommunikation und das Postwesen an den FÖD Wirtschaft, eine Umfrage über etwaige technische Hindernisse für den Rollout von IPv6 im mobilen Internet zu halten, zu unterstützen.