Zur Erleichterung der Betroffenen stellt das BIPT künftigen Anbietern audiovisueller Mediendienste ein Erklärungsformular zur Verfügung. Der Meldepflichtige muss die Anforderungen von Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Mai 2017 über audiovisuelle Mediendienste in der zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt erfüllen. 

Seine Verwendung ist jedoch nicht zwingend.

Die Erklärung selbst sowie die Belege sind per Einschreiben zu senden.

Die Sprachgesetzgebung erlaubt nicht die Verwendung einer anderen Sprache als die niederländische oder französische Sprache für die Einreichung der Erklärung.

Wenn Sie Fragen zu einer Erklärung oder der Regulierung audiovisueller Mediendienste im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt haben, können Sie mit dem BIPT Kontakt aufnehmen unter folgender Adresse: media@bipt.be.

BIPT
Ellips Gebäude C
Boulevard du Roi Albert II 35/1
1030 Brüssel

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Letzte Aktualisierung am 18.06.2024

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