Der Nationale Sicherheitsrat beschloss dass die Schulen ab 18. Mai 2020 den Unterricht wieder aufnehmen können, allerdings nur in begrenztem Umfang. Für die Universitäten war das bereits der Fall. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Bildung in Belgien und für die Schüler.
Schulen und Universitäten werden ihre Schüler und Studenten bewerten, um zu sehen, ob der Unterrichtsstoff des vergangenen Schuljahres aufgenommen wurde und ob die Schüler und Studenten für den Beginn des nächsten Schuljahres bereit sind.
Angesichts der nach wie vor bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Covid-19-Virus und zur Verstärkung der „Barrieregesten“ (Einhaltung des Sicherheitsabstands, Hygienemaßnahmen, Tragen von Mundmasken usw.), die dazu beitragen, werden viele Schulen und Universitäten ihre Schüler und Studenten aus der Ferne beurteilen. Elektronische Kommunikationsnetze sind in dieser Hinsicht von wesentlicher Bedeutung.
Diese Fernbeurteilungen sind vom 11. Mai bis 11. Juli 2020, Montag bis Samstag, tagsüber von 8 bis 21 Uhr vorgesehen. (08:00 -> 21:00)
Bis zu 20.000 Prüfungssitzungen, die über belgische Bildungseinrichtungen verteilt sind, können zur gleichen Zeit stattfinden.
Der Höhepunkt der Bewertungen wird in der ersten und zweiten Juniwoche erwartet.
Für die Fernbeurteilungen werden meist kommerziell verfügbare Anwendungen, oft über fernzugängliche Computerplattformen, verwendet, wie z.B. : Blackboard, Microsoft Teams, Skype, Canvas, Google Meet, Moodle...
Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies zu einer Zunahme des Datenverkehrs von und zu BNIX oder den Bildungseinrichtungen oder den für die Fernbeurteilung verwendeten Computerplattformen oder einer Kombination davon führen wird.
Belnet, das belgische Netz, das Hochschul- und Universitätseinrichtungen und öffentliche Verwaltungen verbindet, nutzt das BNIX, um den Datenaustausch zwischen den verschiedenen Anbietern von Internetzugangsdiensten in Belgien zu optimieren
Es wird erwartet, dass der Verkehr zwischen den elektronischen Kommunikationsnetzen, über die dieser Verkehr läuft, zunehmen wird.
Das BIPT fragt daher alle Betreiber in Bezug auf ihr eigenes elektronisches Kommunikationsnetz:
1. die möglichen Auswirkungen auf die derzeitige Bandbreite und die möglicherweise erforderliche Bandbreite abzuschätzen; gegebenenfalls Maßnahmen zur Bewältigung des erwarteten Verkehrs zu ergreifen;
2. in Bezug auf Interventionen:
a) diejenigen im Kernnetz zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen, die sich während dieses Zeitraums, und sei es auch nur vorübergehend, auf die Kapazität und Verfügbarkeit des Netzes auswirken könnten;
b) diejenigen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen, die sich gleichzeitig auf die Kapazität und Verfügbarkeit sowohl des festen als auch des mobilen Zugangsnetzes der Haushalte in diesem Zeitraum auswirken.
3. die im Kontinuitätsplan vorgesehenen Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen;
4. die Verbindungen zu den angeschlossenen Bildungseinrichtungen zu testen.