Artikel 5 der europäischen Postrichtlinie sieht vor, dass die Bereitstellung des Universaldienstes sich ‚[...] entsprechend den technischen, wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten sowie gemäß den Bedürfnissen der Nutzer‘ weiterentwickeln soll. Das BIPT veröffentlicht deshalb alle drei Jahre eine Studie, in der Absicht, die Bedürfnisse postalischer Benutzer zu beobachten und sich darüber eine Übersicht zu schaffen.

Die Vorzüge der Verbraucher sind einerseits über eine quantitative Studie und andererseits über eine ergänzende qualitative Studie analysiert worden. Dank der Kombination der zwei Forschungsmethoden kann eine gründlichere Analyse der Bedürfnisse privater und berufsmäßiger postalischer Benutzer gemacht werden.

Beide Studien sind für alle Stakeholder wichtig. Einerseits werden die Benutzer über die jetzigen und zukünftigen Herausforderungen des Universalpostdienstes informiert. Andererseits bekommen Betreiber Einsicht in die Bedürfnisse der postalischen Benutzer, so dass sie denen entsprechen können. Schließlich machen die Studien es für den Gesetzgeber einfacher, die Angebotsseite des Universalpostdienstes möglichst eng an die Nachfrageseite des Universalpostdienstes anzuschließen.

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